ZV - hoffnungsloser Fall ?

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wifey
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#1

13.12.2005, 14:55

Hallo!

Habe heute vom GV das EV-Protokoll zugesandt bekommen und stehe grad - mal wieder - auf'm Schlauch (oder in Ägypten am Bahnhof) - und warte darauf, dass mich jemand abholt:

Wenn eine Eigentumswohnung schon zwangsverwaltet wird, macht doch ein ZV-Auftrag keinen Sinn mehr - oder sehe ich das falsch???
:bahnhof :doof
Viele Grüße

ich
Andreas

#2

13.12.2005, 16:31

Wenn Ihr noch kein EV-Protokoll habt, würde ich durchaus einen ZV-EV-Auftrag erteilen.

Der hat ja nichts mit der Zwangsverwaltung zu tun; die bezieht sich ja nur auf das Wohneigentum des Schuldners.

Vermutlich wird der Schuldner allerdings schon die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, was sich ja aber auch im Rahmen der ZV herausstellen wird.

Also, ich bin :dafuer , es zu versuchen - würde es allerdings aus Kostengründen auf einen Teilbetrag von max. 1.500 € begrenzen :D
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#3

13.12.2005, 22:06

Hi Andreas,

EV haben wir bereits, sonst wüßte ich das mit der Zwangsverwaltung gar nicht. Geht um knapp 3.000 Euro (also eher einen geringeren Betrag)
Viele Grüße

ich
Andreas

#4

14.12.2005, 09:03

:oops: :sorry

Hab ich doch echt überlesen, wie peinlich :lol:

Nur damit wir uns richtig verstehen :

Du hast bislang noch keinen Sachpfändungsauftrag erteilt, sondern lediglich eine Abschrift des Protokolls der eV angefordert und erhalten ?

Und daraus ergibt sich dann, daß die Hütte zwangsverwaltet wird.

Dann würde ich dennoch einen Sachpfändungsauftrag erteilen, allerdings auch wegen eines geringeren Betrages, zB 1.000 €, außerdem würde ich in jedem Fall eine Zwangssicherungshypothek eintragen lassen.

Die ist immer hilfreich, wenn das Haus mal freihändig verkauft werden soll; außerdem sind eingetragene Hypotheken von der Feuerversicherung eines Hauses abgedeckt. Wenn's also dort mal brennen sollte, kriegt man seine Forderung daraus schon bezahlt.

Ist zwar eher nicht anzunehmen, aber passiert ist auch so was schon mal.

Wie sieht's denn aus mit Rentenanwartschaften oder Bankkonto ? Wie hoch ist der Grundbesitz belastet ?
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#5

14.12.2005, 12:35

Hallo Andreas!

Du stellst Fragen .... *tz tz tz* :P

Also: EV beantragt und Abschrift des Protokolls erhalten! (Wenigstens mal was, was auf Anhieb geklappt hat)

In der EV wurde angegeben:
ca. 456 € mtl. Kindergeld
keine Steuerkarte, kein Konto o. ä. , keine Lebensversicherung, keine Mitgliedschaften .... usw. usw.
Nur Eigentumswohnung .... steht unter Zwangsverwaltung, Zwangsverwalter ist RA ....

Mehr Infos habe ich nicht. :-(
Viele Grüße

ich
Andreas

#6

14.12.2005, 13:13

Von wann ist denn das EV-Protokoll ?

Ich würd ihm also auf jeden Fall mal die Zwangssicherungshypothek reinwürgen. Habt Ihr schon nen Grundbuchauszug ? Wenn nicht, mal beantragen, um reinzuschauen, wie hoch belastet. Wenn du den hast, kannst du ja mal hier posten, was seit wann für wen eingetragen ist und wie groß das Grundstück ist.

Evtl. kannst du dann auch nen groben Grundstückswert abschätzen.

Dann kann man ja auch grob runterrechnen, wie hoch die eingetragenen Grundschulden noch valutieren, wenn er immer gezahlt haben sollte und weiß, ob sich ne Versteigerung lohnt.

Ist zwar eh in den seltensten Fällen rentabel, aber man weiß ja nie...
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#7

14.12.2005, 14:49

Das Protokoll ist jetzt vom 29.11.05

Aber warum Grundstückswert? :bahnhof Bei ner Eigentumswohnung hab ich doch i. d. R nur die Wohnung und nicht noch das Grundstück - oder bin ich jetzt wirklich nur urlaubsreif?!?
Viele Grüße

ich
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