Protokoll EV, Pfändbares!!!????

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angel30
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#1

27.12.2006, 12:26

Hallo ihr lieben,

ich brauche mal wieder ein bissel Hilfe.

Hab hier zum ersten mal seit langer langer zeit ein EV-Protokoll und muss jetzt schauen ob es was zu pfänden gibt.

Monatliches Einkommen - 721,-- € brutto monatlich
(meiner Meinung nach kann ich das nicht pfänden § 850 c) Pfändungsgrenzen bei 930,-- € monatlich)

- Rentenversicherung (aber der ist 1985 Geb., lohnt doch nicht oder?)

- Konto - Guthaben 5 € (und ich vermute mehr als sein Arbeitseinkommen gehen da nicht ein)

Würdet auch ihr hier empfehlen drei jahre zu warten?

Lg Angel
refana87
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#2

27.12.2006, 15:03

Um dem Mandanten die Kosten zu ersparen ja. Vielleicht bekommt er/sie noch Unterhalt oder Sozialhilfe, weil sein Gehalt unter der Existenzgrundlage ist.
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angel30
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#3

27.12.2006, 15:18

ja, aber müsste er das nicht auch im Protokoll angeben?
refana87
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#4

27.12.2006, 15:23

Er müsste. Es gibt so viele die das nicht mit angeben.
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angel30
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#5

27.12.2006, 15:25

Klar, das stimmt natürlich. Es ist aber wahrscheinlich auch nicht leicht das rauszufinden. Müsste man dann vermutlich einfach riskieren, sprich Konto einfach mal pfänden und schauen was bei rum kommt, stimmts?
refana87
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#6

27.12.2006, 15:49

Wenn er/sie Unterhalt bekommt dann bestimmt bar. Es ist schwierig es heraus zu bekommen. Da müsstest Du beim Mandanten anfragen, ob er noch Informationen hat oder vielleicht jemanden aus dem näheren Umfeld des Schuldners kennt.
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angel30
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#7

27.12.2006, 15:51

Vielen Dank erstmal. werden wir wohl so machen!!!!!
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Jennifer
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#8

27.12.2006, 20:52

Also bei den Aussichten würden wir auch noch drei Jahre warten...

Wenn der Gegner so jung ist, gibts vielleicht noch Hoffnung dass er irgendwann zu Geld kommt...
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
Andreas

#9

28.12.2006, 10:11

Ein Konto mit Guthaben ? Worauf wartest du noch ? Pfänden :mrgreen:

Der Sch. wird auf jeden Fall Ärger kriegen, wenn sein Konto zu ist. Manche Banken machen da massiv Druck auf ihre Kunden.

Schließlich ist er dann erst mal voll zahlungsunfähig.

ZV ist doch zusehends, nachdem der Gesetzgeber die Pfändungsfreigrenzen so extrem angehoben hat, Psychologie...

Also, ich würde sofort das Konto dichtmachen und wenn du schon dabei bist, sicherheitshalber gleich noch Arbeitslohnpfändung. Die RA-Gebühren sind eh schon angefallen, und der kann ja auch irgendwann mal mehr dort verdienen.
Bärchen

#10

28.12.2006, 10:57

Konto pfänden ist zwar schXXX, würde ich aber auch machen. Wie Andreas schon gesagt hat, machen die Banken extrem viel Druck. Ich kenne sogar ein Fall, bei dem das Konto gepfändet wurde (nicht von uns), obwohl er auch nur Hartz IV bekommt. Die Bank interessiert sich aber nicht dafür und wollte das Geld an den Gläubiger auszahlen. Der Schuldner ist dann zum Gericht und wollte Rechtsmittel einlegen. Der zuständige Rechtspfleger sagte nur, dass würde ihn nicht interessieren, ob da nur das Geld von Hartz IV drauf geht (was ja eigentlich nicht pfändbar ist, weil unter Pfändungsfreigrenze).

Da hat der Schuldner das Konto aufgelöst und ist woanders hingegangen.
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