Ich habe ein Vermögensverzeichnis, was mich grad mal wieder tierisch nervt:
Schuldnerin gibt an, sie hat zwei Kinder, Mann verdient 1600,00 EUR netto, sie selber 400,00 EUR und dann haben sie noch Kindergeld 308,00 EUR, das sind zusammen nach Adam Riese 2.300,00 EUR (!).
Meine Forderung beläuft sich auf ca. 130,00 EUR! Und das können die nicht zahlen???? FRECHHEIT finde ich!
Meine Überlegung:
Ich kann doch – glaube ich – irgendwie auch an das Geld ihres Ehemannes „rankommen“. Aber wie? Was muss ich für Informationen haben und wie kann ich dann pfänden?
Gibt es so etwas wie „Taschengeldanspruch“, aber dann käme sie ja auch nicht über die Pfändungsfreigrenze??
Weiß jemand Rat?
Pfändung Gehalt des Ehegatten des Schuldners?
- schneeflocke
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1732
- Registriert: 25.11.2006, 16:59
- Wohnort: Mitten im Ruhrgebiet
Hallo,
bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich als Ehefrau mit geringem Einkommen Schulden machen kann, diese nicht beigetrieben werden können, weil ich ja nur wenig verdiene und mein besser verdienender Ehemann aus allem fein raus ist, weil er ja nicht der Schuldner ist sondern ich?
Tolle Idee. Ich kaufe auf meinen Namen ein, zahle dann nicht und nichts kann passieren?
Leider habe ich keine Ahnung von ZV, aber wenn man seine Güter nicht getrennt hat als Ehepaar, sind dann nicht beide als Gemeinschaft dafür in die Verantwortung und Haftung zu nehmen?
Sollte das nicht so sein, schickt mein Mann mich demnächst nur noch alleine zum Einkaufen ! Denn was eine Reno verdient, wissen wir ja alle. Grins.
Aber ich bin mir sicher, dass es auch für diese Frage eine Lösung geben wird. Werde gespannt darauf warten.
Schneeflocke
bedeutet das im Umkehrschluss, dass ich als Ehefrau mit geringem Einkommen Schulden machen kann, diese nicht beigetrieben werden können, weil ich ja nur wenig verdiene und mein besser verdienender Ehemann aus allem fein raus ist, weil er ja nicht der Schuldner ist sondern ich?
Tolle Idee. Ich kaufe auf meinen Namen ein, zahle dann nicht und nichts kann passieren?
Leider habe ich keine Ahnung von ZV, aber wenn man seine Güter nicht getrennt hat als Ehepaar, sind dann nicht beide als Gemeinschaft dafür in die Verantwortung und Haftung zu nehmen?
Sollte das nicht so sein, schickt mein Mann mich demnächst nur noch alleine zum Einkaufen ! Denn was eine Reno verdient, wissen wir ja alle. Grins.
![Frustrierend-Schild :frust](./images/smilies/frust.gif)
Aber ich bin mir sicher, dass es auch für diese Frage eine Lösung geben wird. Werde gespannt darauf warten.
Schneeflocke
Ja!
Du kannst den Taschengeldanspruch der Ehefrau gegenüber dem Ehemann als Drittschuldner pfänden!
Aber:
Die Realität ist oft besch.... Ich habe es auch schon versucht und es hat kaum bzw. wenig funktioniert.
Auch die Pfändungsfreigrenze bei 1600,00 € und 2 Kindern dürfte m.E. nach auch nicht viel hergeben??
Bin im Urlaub und habe gerade keine Tabelle zur Hand.
Ehrlich gesagt würde ich bei 130,00 € Forderung dem Geld nicht noch mehr Geld hinterherwerfen.
Leider sind die Gläubiger immer die, die am Ende leer ausgehen.
Liebe Grüße Schlaubi
Du kannst den Taschengeldanspruch der Ehefrau gegenüber dem Ehemann als Drittschuldner pfänden!
Aber:
Die Realität ist oft besch.... Ich habe es auch schon versucht und es hat kaum bzw. wenig funktioniert.
Auch die Pfändungsfreigrenze bei 1600,00 € und 2 Kindern dürfte m.E. nach auch nicht viel hergeben??
Bin im Urlaub und habe gerade keine Tabelle zur Hand.
Ehrlich gesagt würde ich bei 130,00 € Forderung dem Geld nicht noch mehr Geld hinterherwerfen.
Leider sind die Gläubiger immer die, die am Ende leer ausgehen.
Liebe Grüße Schlaubi
Ich würde da auch nicht mehr viel machen. Es sei denn, du hast eine Steuernummer. Denn man die ESt-Erklärung ja zusammen abgeben. Und vielleicht springt dabei etwas raus. Ansonsten würde ich dir abraten, für 130,00 € etwas zu machen
Dann würde ich es so machen, wie Schlaubi schon beschrieben hat, Taschengeldpfändung!
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1187
- Registriert: 23.09.2005, 09:48
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Wohnort: NRW
Guten Morgen allerseits!!!
Also ich will es ja nicht so recht einsehen diese Person so einfach "davon kommen" zu lassen!
Bei 1.600,00 EUR und zwei Kindern sind immerhin 46,00 EUR pfändbar, dann wäre ja in meinem Fall die Sache in zwei, drei Monaten erledigt!
Also mach ich einfach einen Pfüb und setze den Ehemann als Drittschuldner ein, wie üblich?! Anstatt "Arbeitseinkommen" heißt es dann "Taschengeldanspruch"?!
Das würde ich gerne einfach mal versuchen, ist das so wie oben beschrieben, richtig?
Muss ich sonst noch etwas beachten???
Also ich will es ja nicht so recht einsehen diese Person so einfach "davon kommen" zu lassen!
Bei 1.600,00 EUR und zwei Kindern sind immerhin 46,00 EUR pfändbar, dann wäre ja in meinem Fall die Sache in zwei, drei Monaten erledigt!
Also mach ich einfach einen Pfüb und setze den Ehemann als Drittschuldner ein, wie üblich?! Anstatt "Arbeitseinkommen" heißt es dann "Taschengeldanspruch"?!
Das würde ich gerne einfach mal versuchen, ist das so wie oben beschrieben, richtig?
Muss ich sonst noch etwas beachten???
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 477
- Registriert: 17.08.2006, 09:39
- Wohnort: Nähe Darmstadt (Hessen)
Wir hatten hier schon mal was darüber.
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=26 ... aschengeld
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=26 ... aschengeld
- blackcat
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 865
- Registriert: 23.10.2006, 16:05
- Wohnort: Niedersachsen
@ jara: Du kannst den Anspruch ("Taschengeldanspruch") leider nicht so ohne Weiteres ändern oder kommentarlos hinschreiben. Beim Taschengeldanspruch mußt du genau den Betrag ausrechnen, den du pfänden möchtest (das dem Schuldner zustehende Taschengeld).
Meistens wird allerdings der PfÜB abgelehnt mit der Begründung, dass die Pfändung nicht der Billigkeit entspricht. Du mußt dafür eine sehr gute Begründung haben.
Die Taschengeldpfändung verläuft in den meisten Fällen erfolglos, da sehr strenge Kriterien an sie gebunden sind.
Aber zu deiner Pfändungsgrenze: Musst du nicht die Ehefrau auch als Unterhaltsberechtigte hinzurechnen, da sie ja nur 400 Euro verdient?
Meistens wird allerdings der PfÜB abgelehnt mit der Begründung, dass die Pfändung nicht der Billigkeit entspricht. Du mußt dafür eine sehr gute Begründung haben.
Die Taschengeldpfändung verläuft in den meisten Fällen erfolglos, da sehr strenge Kriterien an sie gebunden sind.
Aber zu deiner Pfändungsgrenze: Musst du nicht die Ehefrau auch als Unterhaltsberechtigte hinzurechnen, da sie ja nur 400 Euro verdient?