Hallo allerseits,
habe nachgelesen, dass der Erbschein vom Nachlassgericht nur auf Antrag des Erben ausgestellt wird. Ich verstehe das nun so, dass der Erbe den Erbschein beantragt, dann wird dieser ausgestellt und kann hinterher auch von anderen (z. B. uns als Gläubiger) eingesehen werden.
Wenn nun der Erbe gar keinen ERbschein beantragt (warum auch immer) dann hat das Nachlassgericht keinen Vorgang, richtig???
Meine Fragen:
Wie bekomme ich raus, wer die Erben sind und
kann ich als gläubiger dann auch die Ausstellung eines ERbscheines beantragen wenn es der Erbe nicht tut?
LG
Manuela
Kann ein Erbschein nur vom Erben beantragt werden?
Wenn der oder die Erbe/n keinen Erbschein beantragt haben - so denk ich mal -, wird es einen guten Grund dafür geben. Das sollte ja doch bedeuten, daß keiner das Erbe angetreten hat, was wiederum wohl heißen dürfte, daß es nicht sinnvoll wäre, das Erbe anzunehmen.
Um herauszufinden, wer die Erben sind, dürfte ein kurzes Telefonat mit dem Nachlaßgericht sinnvoll sein; die können dir direkt sagen, ob sie dir Auskunft geben oder nicht.
Daß du einen Erbschein für den Gläubiger beantragen kannst, bezweifle ich allerdings, da du ja nicht in der Stellung des Erben bist. Das müßte man aber noch genauer prüfen.
Um herauszufinden, wer die Erben sind, dürfte ein kurzes Telefonat mit dem Nachlaßgericht sinnvoll sein; die können dir direkt sagen, ob sie dir Auskunft geben oder nicht.
Daß du einen Erbschein für den Gläubiger beantragen kannst, bezweifle ich allerdings, da du ja nicht in der Stellung des Erben bist. Das müßte man aber noch genauer prüfen.
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okay, danke. dann heißt es ja eigentlich noch nix wenn die erben ausschlagen... also irgendeiner könnte immer noch annehmen.
läuft dann die 6-wochen-frist neu? ja, wohl dann ab dem tag, wenn die potentiellen neuen erben von der erbschaft erfahren, oder?
LG
läuft dann die 6-wochen-frist neu? ja, wohl dann ab dem tag, wenn die potentiellen neuen erben von der erbschaft erfahren, oder?
LG