Zwangsversteigerung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Gast

#1

20.12.2006, 14:18

Hallöle!

Brauch mal Euren Rat! Hab in Erfahrung gebracht, dass Zwangsversteigerungstermin über das Grundstück einer Schuldnerin auf Anfang Februar angesetzt ist. Sicherungshypothek oder so haben wir nicht eintragen lassen. Hab auch erst am Freitag erfahren, dass Zwangsversteigerung angeordnet ist.

Was sollte ich am besten jetzt tun?
Gast

#2

21.12.2006, 15:13

Sollte ich eine Sicherungshypothek eintragen lassen? Oder ist das jetzt schon zu spät?
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#3

21.12.2006, 15:17

Ich kann dir nicht genau sagen, ob es jetzt schon zu spät ist. Aber würde es sich denn überhaupt lohnen, überhaupt noch eine eintragen zu lassen. Ganz oben würdet ihr ja dann sowieso nicht stehen. Wer weiß, wie hoch die anderen Forderungen sind und ob ihr dann noch etwas abbekommt...
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#4

21.12.2006, 15:19

Stimmt, hast wohl recht. Evtl. frag ich mal beim Gericht nach, ob es sich noch lohnt.
tiko73

#5

21.12.2006, 17:25

Ich bin mir da grad nicht so sicher, aber wenn schon Zwangsversteigerung angeordnet ist, kann man dann überhaupt noch etwas eintragen lassen? Ich dachte, das Grundstück o.ä. ist dann quasi gesperrt, was solche Dinge angeht.
Johannsen
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#6

14.03.2007, 19:38

Nein, der Versteigerungvermerk ist ebenso wie der Zwangsverwaltungsvermerk keine Grundbuchsperre.
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