ganz kurze Frage

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Gast

#1

20.12.2006, 14:02

Hallo,

ich habe eine ganz kurze frage:

ich soll gegen eine GbR das mahnverfahren einleiten.
kann ich den mahnbescheid auf " Gbr Mustermann, Adresse, Ort" lauten lassen oder muss ich die gesellschafter selbst auch benennen???
deren vornamen habe ich nicht und die sind auch nirgends zu finden.
Anfrage ans gewerberegister wurde schon gestellt, leider keine eintragung.

Bitte um schnelle antwort

smuse
refana87
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#2

20.12.2006, 14:05

Du musst in einem MB immer die Vertretung angeben. Versuche es mal ohne die Vornamen und wenn das nicht durchgeht erfinde einen.
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Bluerabbit
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#3

20.12.2006, 14:16

Oder eben über Handelsregisterauszug bzw. Gewerberegisterauszug was rausfinden. Kostet zwar Geld, aber dafür haste schnellstmöglich die korrekten DAten.
refana87
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#4

20.12.2006, 14:25

Im Gewerberegister ist doch nichts drin.
Gast

#5

20.12.2006, 14:26

Hallo

ne GbR ist doch nicht parteifähig oder? Also ich bin der Meinung, dass man immer nur die Gesellschafter mit Adressen als Antragsgegner einsetzen muss. Oder hat sich daran schon was geändert??

LG aus Hamburg
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Sandra S.
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#6

20.12.2006, 14:45

@Bianka
Eine GbR ist rechtsfähig, hat der BGH 2001 entschieden.

Reicht es nicht aus, wenn man schreibt
" XY GbR,
vertreten durch die Gesellschafter,
Adresse der GbR"

Oder muss man die wirklich benennen. Bei einer GmbH braucht man doch auch den Namen des GF anzugeben.

:wirr
Liebe Grüße
von Sandra
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Sandra S.
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#7

20.12.2006, 14:47

Sollte natürlich "den Namen des GF nicht anzugeben" heißen :oops:
Liebe Grüße
von Sandra
Gast

#8

20.12.2006, 15:09

@ Sandra

also bei Beantragung des MB gegen eine GmbH muss man auf jeden Fall den oder die Geschäftsführer angeben. Bei der GbR gebe ich immer nur die Gesellschafter (bei mehreren muss oben Gesamtschuldner angekreuzt werden) und nicht die GbR selbst an.

Rechtsfähig und parteifähig war doch nicht das selbe oder??? Steh gerad auf`n Schlauch.
QueenMum

#9

20.12.2006, 15:14

Ihr erfindet Schuldnervornamen?!

Seid ihr noch ganz richtig im Kopf?!

Wo bin ich hier eigentlich?!

Also Feuergirl, nimm das bitte nicht so persönlich, aber sowas würde nichtmal meiner Azubine einfallen und der würde ich es verzeihen...

Nochwas zum Thema an sich:

Die GbR ist quasi rechtsfähig. Es reicht also die Angabe blalbla GbR vertr. dch. die Gesellschafter wie Sandra ja schon richtig geschrieben hat.

Allerdings kann man mit einem solchen Titel dann auch nur in das Gesellschaftsvermögen vollstrecken. Will man auch in das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter vollstrecken können, müssen die NEBEN der eigentlichen GbR als zusätzliche Antragsgegner im MB benannt werden.
refana87
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#10

20.12.2006, 15:45

Die Namen können im nachhinein ja berichtigt werden und der MB ist zumindest mal zugestellt. Was machst Du denn wenn Du nichts raus bekommst? Mir hat das so in RA gesagt und nicht nur einer.
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