Schuldner unebkannt verzogen - öffentliche Zustellung?
Verfasst: 25.11.2009, 10:53
Hallo,
mir liegt ein Fall vor, bei dem ich nicht mehr weiterkomme, vielleicht schaffen wir es ja gemeinsam
Folgendes ist geschehen: M gab an D 1000 Euro als Darlehen, ohne Fälligkeits- und Zinsvereinbarung. M will das Geld zurück verlangen. D ist unbekannt verzogen.
Meine Gedanken:
1. Mahnbescheid beantragen minus (-) da keine Anschrift von D
vorhanden. Öffentliche Zustellung von MB (-)
2. Klage auf Rückzahlung
im Wege der öffentlichen Zustellung, falls 185 ZPO (+)
ivF: 185 Nr. 1 gut möglich
Problem: Klage unschlüssig, da Rückzahlungsanspruch noch nicht
fällig, Fällig hier erst ab 3 Monaten nach Kündigung gem. §
488 III S. 1 BGB , kein Fall von 259 ZPO sagt Baumbach
folglich Kündigung offentlich zustellen im Parteibetrieb?
Wie? 186 ZPO sagt Prozessgericht, welches?
Hoffe auf zahlreiche Beiträge
Gruß
Rip3000
mir liegt ein Fall vor, bei dem ich nicht mehr weiterkomme, vielleicht schaffen wir es ja gemeinsam
Folgendes ist geschehen: M gab an D 1000 Euro als Darlehen, ohne Fälligkeits- und Zinsvereinbarung. M will das Geld zurück verlangen. D ist unbekannt verzogen.
Meine Gedanken:
1. Mahnbescheid beantragen minus (-) da keine Anschrift von D
vorhanden. Öffentliche Zustellung von MB (-)
2. Klage auf Rückzahlung
im Wege der öffentlichen Zustellung, falls 185 ZPO (+)
ivF: 185 Nr. 1 gut möglich
Problem: Klage unschlüssig, da Rückzahlungsanspruch noch nicht
fällig, Fällig hier erst ab 3 Monaten nach Kündigung gem. §
488 III S. 1 BGB , kein Fall von 259 ZPO sagt Baumbach
folglich Kündigung offentlich zustellen im Parteibetrieb?
Wie? 186 ZPO sagt Prozessgericht, welches?
Hoffe auf zahlreiche Beiträge
Gruß
Rip3000