Probleme mit Gerichtsvollzieher

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Sunny
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#1

19.12.2006, 22:40

Hallo zusammen,

ich hab da ein Problem mit einem GVZ.
Ich hab einen Nachbesserungsauftrag für eine eV erteilt, da der Schuldner angegeben hat, er sei freiberuflich und hätte nur einen Auftrag, der im Januar 06 endet. Also war mir ja logischerweise nicht ersichtlich, was sein derzeitiges Einkommen ist.
Der Gerichtsvollzieher hat dem Antrag nicht stattgegeben, da er der Meinung ist, dass der Schuldner ausreichende Angaben gemacht hat.
Cheffe meinte, ich solle ihm nochmal ausführlich schreiben, das der Nachbesserungsantrag aufgrund des obigen Sachverhaltes notwendig ist. Das hab ich dann auch getan.
Nun hab ich heut wieder Post vom GVZ bekommen, wo dieser den Antrag wieder abweist mit obiger Begründung.

Chef meinte nun, ich solle irgendwie Erinnerung einlegen. Ich weiß aber ehrlich gesagt nicht, was er damit meint. Er meinte nur, das er es nicht einsieht, das er sich jetzt vom GVZ auf der Nase herumtanzen lässt.
Hat vielleicht jemand von Euch ne Ahnung was er damit gemeint hat?

Ich hoffe auf positive Antworten.
Danke schon mal Voraus.
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tiko73

#2

19.12.2006, 22:48

Also, ich weiß nicht, ob man da Erinnerung einlegen kann, aber im Zweifelsfall, wenn gar nix anderes hilft und euch weiterbringt, dann bleibt eigentlich nur eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Das haben wir in meiner Ausbildungskanzlei einige Male gemacht, wenn es auf anderem Wege nicht weiterging.

Abgesehen davon finde ich die Angaben auch nicht wirklich ausreichend. Von irgendetwas muss der Schuldner ja leben und das muss er halt auch angeben. Ich verstehe nicht, warum sich der GV da so quer stellt.
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Sandra S.
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#3

19.12.2006, 23:37

Schau mal in § 766 Abs. 2 ZPO. Da sich GVZ offensichtlich weigert, den Auftrag zu übernehmen bzw. auftragsgemäß auszführen, wäre die Erinnerung möglich.
Liebe Grüße
von Sandra
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Curry
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#4

20.12.2006, 07:48

:zustimm
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Bärchen

#5

20.12.2006, 08:15

Stimmt, Erinnerung gegen die Art und Weise der ZV.

Wir haben auch schon einmal den Direktor des AG angeschrieben und mitgeteilt, dass der GV unseren ZVA nicht ausführt bzw. dieser auf unsere Schreiben nicht reagiert (zwischen dem ZVA und dem Schr. an den Direktor verging inzwischen fast 1 Jahr!!!)
Da konnte der GV aber auf einmal ganz schnell etwas unternehmen. Manchmal muss man denen auf die Füße treten
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Pepsi
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#6

20.12.2006, 08:25

:zustimm
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Sunny
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#7

20.12.2006, 09:08

Danke für die schnellen Antworten. Habt mir schon sehr weitergeholfen.
;-)
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H.Stummeyer
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#8

20.12.2006, 15:31

Gegen diese Entscheidung des GVs ist lediglich die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung gem. § 766 ZPO einzulegen.
Die Dienstaufsicht hat damit nichts zu tun. Eine unberechttigte Dienstaufsichtsbeschwerde kann auch für den Anwalt "nach hinten losgehen" (Falsche Verdächtigung gem. § 164 StGB)
(1) Wer einen anderen bei der Behörde - oder einem zur Entgegennahme
von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten
oder öffentlich - wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder
Verletzung einer Dienstpflicht in der Ansicht verdächtigt, ein behördliches
Verfahren oder andere Behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen
oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafef bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in der gleichen Absicht bei einer der in Absatz 1
bezeichneten Stellen oder öfffentlich über einen anderen wider besseres Wissen
eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein Behördliches
Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder
fortdauern zu lassen.
Janin

#9

20.12.2006, 20:36

Hallo,

haben schon einmal Erinnerung gegen Art u. Weise der ZV eingelegt. Was uns aber nichts eingebracht hat, da die Erinnerung verworfen wurde. Musst Dich mit diesen Angaben zufrieden geben. Die meisten GV, jedenfalls bei uns im Bezirk, sind sehr schuldnerfreundlich.

LG
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Sunny
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#10

20.12.2006, 20:40

@ Janin
Das Gefühl hab ich halt bei einigen in unserer Gegend auch. Aber mein Chef besteht darauf, dass ich das mach.
Kannst Du mir vielleicht mal kurz helfen wie ich das am besten formuliere? Morgen muss ich es nämlich endlich raus bringen. Das wäre ganz lieb.

Danke schon mal.
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