Tippfehler im Mahnantrag

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carolin_stoll
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#1

20.11.2009, 09:20

Guten Morgen!
Habe Anfang der Woche von unserem Azubi einen Mahnbescheid machen lassen.
Nun hat der Mandant angerufen und gemeint, dass da ein Fehler drin sei. Beim Nachsehen ist es mir auch aufgefallen.
Leider ist beim eingeben einer Hauptforderung ein Schreibfehler unterlaufen. Der Azubi hat den falschen Betrag genommen.
Habe nun beim AG angerufen. Natürlich war die Sachbearbeiterin nicht da. Erst am Montag wieder.
Habt ihr vielleicht schon mal einen Rat.
Vielen Dank
ReNoSister
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#2

20.11.2009, 09:29

Gibt es zwischen dem richtigen und falschen Streitwert einen Gebührensprung?

Ich würde das AZ beim Mahngericht erfragen und schriftlich mitteilen, dass der angegebene Wert falsch ist und um Berichtigung bitten.
carolin_stoll
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#3

20.11.2009, 09:38

Ja, da ist ein Gebührensprung drin. Leider!
carolin_stoll
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#4

20.11.2009, 09:39

Das schlimme ist, dass heute in der Post die Kostenrechnung schon dabei ist und der Mahnbescheid nun auf den Weg zum Antragsgegner ist.
*finchen*
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#5

20.11.2009, 10:29

mmh, wir hatten neulich einen ähnlichen Fall. Der MB war dann auch schon erlassen und der Rechtspfleger hat mir gesagt, dass er da nichts mehr machen kann.

Wir haben dann den 1. MB "auslaufen lassen", sprich wir haben einfach keinen VB mehr beantragt und haben dann einen neuen MB beantragt. Die Gerichtsgebühren haben wir natürlich auf unsere Kappe genommen.
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#6

20.11.2009, 10:34

Um was für Beträge geht es denn?
carolin_stoll
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#7

20.11.2009, 10:34

Na das klingt aber überhaupt nicht gut, aber was will man machen.
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#8

20.11.2009, 10:36

*finchen* hat geschrieben:mmh, wir hatten neulich einen ähnlichen Fall. Der MB war dann auch schon erlassen und der Rechtspfleger hat mir gesagt, dass er da nichts mehr machen kann.

Wir haben dann den 1. MB "auslaufen lassen", sprich wir haben einfach keinen VB mehr beantragt und haben dann einen neuen MB beantragt. Die Gerichtsgebühren haben wir natürlich auf unsere Kappe genommen.
Das wäre dann die letzte Möglichkeit. Ich habe aber auch schon einmal eine schriftliche Berichtigung durch bekommen. Aber das liegt wahrscheinlich an der "Laune" des Rechtspflegers...
carolin_stoll
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#9

20.11.2009, 10:47

Na ich versuch es einfach! Hast du die Berichtigung begründet?
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#10

20.11.2009, 11:25

Ich würde es in etwa so schreiben:


In der Mahnsache
X ./. Y
Aktenzeichen: ______

nehmen wir Bezug auf den Mahnbescheidsantrag vom ____ und berichtigen diesen dahingehend, dass die Hauptforderung tatsächlich _____ € beträgt. Auf Grund eines Schreibfehlers wurde versehentlich ein Betrag in Höhe von ____ € angegeben.

Im Übrigen verbleibt es bei den Angaben im Mahnbescheid.

Wir bitten höflichst um Berichtigung und weitere Veranlassung.

Vielen Dank.



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