Zahlung auf Hauptforderung

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Nala
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#1

19.11.2009, 10:05

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Mietkautionsforderung gegenüber der Gegenseite geltend gemacht. Nach ewigem hin und her, haben sie die HF bezahlt. Es gibt doch einen § der sagt, dass ich die Zahlung erst auf die Kosten, dann Zinsen und dann erst die Hauptforderung berechnen kann. Weiß jemand, welcher § das ist? Vielen Dank.

Nala
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#2

19.11.2009, 10:09

§ 367 BGB
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rit-sch
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#3

19.11.2009, 10:11

Wenn die Gegenseite allerdings ausdrücklich die Bestimmung getroffen hat, dass die Zahlung auf die Hauptforderung erfolgt, kommt § 367 BGB nicht zum Tragen. Dann muss auch auf die Hauptforderung verrechnet werden.
Liebe Grüße
Rita


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Tigerle
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#4

19.11.2009, 10:33

Schließe mich rit-sch an, wenn diese auf die HF gezahlt haben, kann man nicht § 367 BGB anwenden
Minimaus

#5

19.11.2009, 12:05

und wie sieht sowas im forderungskonto aus? ich kann ja nur den betrag der zahlung als - zahlung schuldner - eintragen und das programm rechnet es mir doch dann aus, wie viel noch offen ist...
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rit-sch
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#6

19.11.2009, 12:24

Tja, das ist in der Tat ein Problem. Ich weiss ja nicht, mit welchem Programm du arbeitest, aber ich wüßte auch grundsätzlich nicht, wie man das über ein Programm machen soll. Im Zweifel brauchst du doch aber nur die Forderungsaufstellung im Zeitpunkt der Zahlung zugrunde zu legen und die darin enthaltenen Kosten und Zinsen zu diesem Zeitpunkt, denn diese bleiben ja nach Zahlung der Hauptforderung in dieser Höhe bestehen und verändern sich auch nicht mehr. Damit hast du dann die Restforderung. Musst du halt manuell machen.
Liebe Grüße
Rita


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Minimaus

#7

19.11.2009, 12:40

ja, aber ob die restforderung dann aus nem teil der hauptforderung, oder aus einem teil der zinsen oder kosten besteht, das kann man ja überhaupt nicht mehr sagen...
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rit-sch
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#8

19.11.2009, 13:05

Wieso? Die Hauptforderung ist doch komplett bezahlt, so dass dann nur die Kosten und Zinsen zu dem Zeitpunkt übrigbleiben.
Liebe Grüße
Rita


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katuscha
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#9

19.11.2009, 13:11

Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir damals bei dem Programm RAWin 2000 angeben konnten, wie die Zahlung verrechnet werden soll. Hast Du bei deinem Programm schon mal nachgeschaut?

Ansonsten würde ich die Forderungsaufstellung über eine Exceltabelle machen. Da gibt es auch schon Threads zu.
Minimaus

#10

19.11.2009, 13:16

ich müsste da tatsächlich mal nachschauen...
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