Pfüb-Prozedere

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blackcat
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#11

08.05.2007, 14:06

Sagt ihr auch den Banken Bescheid, die zwar als Drittschuldner im PfÜB standen, bei denen aber keine Geschäftsbeziehung festgestellt werden konnte?


Die haben zwar geschrieben, dass sie die Pfändung als gegenstandslos ansehen, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich denen die Erledigung des PfÜB noch schicken soll, falls irgendwann mal eine Geschäftsbeziehung besteht?!
StineP

#12

08.05.2007, 14:19

Hm, soweit ich weiß, wird aus keiner bald entstehenden Geschäftsverbindung gepfändet. Wenn der Drittschuldner mitteilt, dass keine Geschäftsbeziehung besteht, kann der Pfüb als gegenstandslos betrachtet werden. Für eine spätere Geschäftsbeziehung müsstet du also nen neuen Pfüb machen. Von daher sehe ich keine Notwendigkeit, in diesem Fall den Pfüb für erledigt erklären, da sie es schon getan haben.
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blackcat
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#13

08.05.2007, 14:22

:omi Vielen Dank Stine! :blumen
StineP

#14

08.05.2007, 14:23

Bin froh, dass du mir folgen konntest!! :)
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