Pfüb-Prozedere

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angel30
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#1

19.12.2006, 11:16

Hallo ihr,

jetzt muss ich mich doch nochmal an euch wenden. Ich habe nämlich zum ersten mal seit bestimmt zwei Jahren einen Pfüb gemacht.

Meine Frage: Was muss ich veranlassen, wenn einer der Drittschuldner die Forderungssumme beglichen hat? Ich habe insgesamt 3. Drittschuldner? Ganz ernsthaft ich kann mich nicht erinnern und habe auch da ich hier alleine sitze so kurz vor Jahresschluss wenig Zeit das rauszusuchen also nicht denken ich sei zu faul!!!!

Danke schon mal und lg
angel
Minimaus

#2

19.12.2006, 11:24

Hat sich die Angelegenheit damit erledigt? Dann würde ich den zuständigen Gerichtsvollziehern einen kurzen Zweizeiler schicken, dass es sich erledigt hat und Du die Unterlagen zurück haben möchtest. Oder ruf doch einfach mal einen GV an und frag ihn.
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Sandra S.
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#3

19.12.2006, 11:31

@Minimaus: Warum den Gerichtsvollzieher? Der stellt doch nur den PfüB zu und hat dann mit der Sache nichts mehr zu tun.

Wenn die gesamte Forderung gezahlt wurde, würde ich die Pfändung gegenüber allen 3 Drittschuldnern aufheben, da gezahlt. Fertig!

Musst aber aufpassen wegen den Zustellkosten. Der Drittschuldner, der gezahlt hat, hat doch sicher nicht die Zustellkosten, die für Drittschuldner 2 und 3 angefallen sind, gezahlt!!! In dem Fall würde ich dann den Drittschuldnern mitteilen, dass Betrag X gezahlt wurde und somit nur noch so und so viel offen sind. Am besten Forderungskonto mitschicken. Und auffordern, den Restbetrag zu zahlen.
Liebe Grüße
von Sandra
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angel30
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#4

19.12.2006, 11:36

Ok, so was habe ich mir gedacht. Das mit aktuellem Forderungskonto habe ich eben schon gemacht als ich die Bankverbindung dem Drittsch. mitgeteilt habe.

Also weiter muss man nichts machen, dass war halt das was ich net wusste!!!!Danke
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Sandra S.
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#5

19.12.2006, 11:40

Und nicht vergessen: Die Zahlung auch den anderen beiden Drittschuldnern mitteilen, damit die nicht auch nochmal den vollen Betrag zahlen! (hab jetzt aus deinem Beitrag nicht so ganz rausgelesen, ob du das gemacht hast oder nicht)

Ansonsten wars das! Weiter musst du nichts machen - außer auf das Geld warten :wink: Und danach natürlich die Pfändung aufheben!
Liebe Grüße
von Sandra
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angel30
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#6

19.12.2006, 11:42

Ja, das werde ich machen, sobald ich den Betrag auf dem Konto habe.

Pfändung aufheben!? Hiermit meinst du Schreiben an die Drittschuldner oder?
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Sandra S.
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#7

19.12.2006, 11:48

Ja, genau: "bitten wir die Pfändung aufzuheben, da Gesamtforderung gezahlt wurde" oder so ähnlich.
Liebe Grüße
von Sandra
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blackcat
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#8

29.03.2007, 13:09

Noch mal eine Frage dazu:

Wenn ich eine ganz normale Kontopfändung mache, mit nur einem DS:

Muss ich diesem (also der Bank) auch eine Pfändungsaufhebung schicken?
Eigentlich müssten die ja sehen, dass mit der Überweisung alles erledigt ist, oder?

Wie sieht es eigentlich bei Arbeitgeberpfändung aus?
Muss ich "stop" sagen, wenn die Forderung bezahlt ist, oder rechnet der Arbeitgeber sich das allein aus?

Etwas blöde Fragen, ich weiß, aber ich mache das erst seit kurzem...

:doof
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Majo
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#9

29.03.2007, 13:15

am besten immer Bescheid geben, dann bist du auf der sicheren Seite
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Pepsi
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#10

29.03.2007, 13:59

jep sehe ich auch so.. dann wissen die auch genau bescheid!
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