Guten Morgen an alle,
es ist mal wieder Montag morgen und die Woche geht genau so bescheiden los, wie sie aufgehört hatte...
Folgendes: Meine Chefin behauptet, dass auch wegen laufenden Kindesunterhalts Mahnbescheid beantragt werden kann. Ich sage, dass das natürlich nur bei rückständigem Unterhalt geht (ich habe auch nirgends was gefunden).
Wer hat jetzt recht??
Ich wünsche Euch eine schöne Woche!
LG
Katinka
MB Unterhalt
- Soenny
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Zunächst mal müßte der Unterhalt wohl tituliert sein in einem Urteil oder in einer Jugendamtsurkunde würde ich jetzt sagen Daraus würden sich auch die Rückstände ergeben, die dann entsprechend vollstreckt werden können.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Wenn der Unterhalt schon tituliert wäre, müsste ja kein MB beantragt werden.... Es geht ja darum, einen kostengünstigen Unterhaltstitel zu kriegen, bzgl. rückständigem und laufenden Unterhalt.
Soweit ich das mitgekriegt habe, gibt es lediglich eine Vereinbarung zwischen den Parteien, welcher Unterhalt bezahlt werden soll.
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- Soenny
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LAUFENDEN Unterhalt bekommst du aber nicht über den MB tituliert!
Wenn kein Titel vorliegt, müßte geklagt werden. In dem Verfahren könnt ihr dann den laufenden Unterhalt feststellen und titulieren lassen und die Rückstände sofort in einem geltend machen.
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Es war ja auch meine Frage, ob LAUFENDER Unterhalt per MB tituliert werden kann (hab ich mich undeutlich ausgedrückt?..)
Also nein, das habe ich ja auch vermutet.
Es ging ja darum, ein Klageverfahren zu vermeiden um kostengünstig über MB einen Titel zu erhalten.
Also nein, das habe ich ja auch vermutet.
Es ging ja darum, ein Klageverfahren zu vermeiden um kostengünstig über MB einen Titel zu erhalten.
- Soenny
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Geht aber nicht ohne Klage
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