Rückforderung ungerechtfertigter NK-Zahlung

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M.arinchen
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#1

12.11.2009, 13:17

Hallo.

Unser Mandant hat ungerechtfertigterweise € 1800 zuivel Abschläge für Nebenkosten (Mietverhältnis) bezahlt und möchte diese via MB geltend machen.

Welche Katalognummer nehme ich?

Da es sich um eine Forderung aus einem Mietverhältnis handelt, liegt die örtliche Zuständigkeit des Prozessgerichts ja im Ort, wo der Mietgegenstand ist, richtig?

Aber was ist, wenn ich Katalognummer für "ungerechtfertigte BEreicherung" nehme?
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gabrielle
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#2

12.11.2009, 17:44

meiner Ansicht nach ist der von dir angenommene Anspruch richtig.
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