EMA-Kosten im VB-Antrag "vergessen"

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Susann84
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#1

09.11.2009, 14:48

Ich kleiner Schussel - nagut ich kenne mich mit RaMicro und diesem EGVP einfach noch nicht gut genug aus - habe doch tatsächlich beim Beantragen des VB unterlassen die inzwischen noch weiter angefallenen Kosten für zwei Einwohnermeldeamtsanfragen mit anzugeben.
Jetzt habe ich den VB (Einspruchsfrist des Gegners ist bereits abgelaufen) vorliegen und diese insgesamt 14,05 EUR nicht mit titulieren lassen.

Was mache ich denn da jetzt? :oops:
Gibt es da irgendeine Möglichkeit diese Nebenkosten noch irgendwie festsetzen zu lassen?

Lg und danke im Voraus, Susann
gkutes

#2

09.11.2009, 14:56

vollstreckst du jetzt? schmeiß die doch einfach mit ins Forderungskonto.
secret72

#3

09.11.2009, 15:03

Eben. Einfach mit ins Forderungskonto buchen und mit vollstrecken.
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Kasimir1603
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#4

09.11.2009, 15:17

:dafuer Belege hast Du ja dafür
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Susann84
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#5

09.11.2009, 15:26

Ja klar hab ich die Belege,aber da hat man nun nen Titel und vergesse einfach die Hälfte beim Antrag. Ist schon ärgerlich.

Meint ihr, rein rechtlich bekomme ich das durch, wenn der Gegner sich vielleicht dagegen wehrt? Naja und wenn er jetzt nicht zahlt brauche ich ja trotzdem irgendwann auch eine Festsetzung der EMA-Kosten. Denn wenn die Verjährung dann greift ist das echt blöd - und bei dem Schuldner ist anzunehmen, dass wir noch paar Jahre mit der Vollstreckung beschäftigt wären.

Na ich schau einfach mal, vielleicht zahlt der ja freiwillig paar Raten. Davon werden ja zuerst die Zinsen und Kosten getilgt. Vielleicht hab ich ja Glück, dass ich mir um die Verjährung keine Gedanken machen muss.

Danke Euch.
secret72

#6

09.11.2009, 15:31

Ähm - wenn dann später neue EMA-Kosten oder GVZ-Kosten oder wie auch immer dazu kommen, dann stehen die auch nicht im Titel, sondern halt "nur" im Forderungskonto. Und damit die mit vollstreckt werden können, hat man die Belege im Original dafür.

Was will der Gegner denn dagegen einwenden? Wenn er verzogen war und Ihr die neue Anschrift benötigt, sind das notwendige Kosten, die von ihm zu tragen sind.

Und die Verjährung tritt erst in 30 Jahren ein. Bis dahin solltet Ihr das Geld dann vielleicht doch schon haben. Oder er ist in Insolvenz. Ist natürlich auch möglich.
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