ZV nach Aufhebung Insolvenzverfahren

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tiko73

#11

18.12.2006, 11:56

Aber bei einer GmbH haftet doch der GF nicht persönlich. Gegen wen willst du also einen neuen Titel erwirken? Wenn die GmbH gelöscht ist, ist sie weg und existiert nicht mehr und persönlich hafetet doch da auch keiner = Pech gehabt!
Gast

#12

18.12.2006, 14:00

Tja, deshalb ärgert man sich als Insolvenzgläubiger immer...
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