Hallo!
Ich bein Neuling bei einem Inso-Verwalter.
Jetzt habe ich eine Forderungsreduzierung eines Gläubigers erhalten.
Kann ich die Forderung jetzt noch in der Tabelle reduzieren und Mitteilung an das Gericht machen????
Vielen Dank für die Mithilfe
Forderungsreduzierung Restschuldbefreiungsverfahren
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- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 436
- Registriert: 04.07.2008, 10:30
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Hallo,
habt ihr denn keinen, der dafür verantwortlich ist. Die Antwort kann ich dir so nicht geben. Du musst die Forderung erst einmal prüfen mit allen belegen. Du kannst es nicht einfach so zur Tabelle aufnehmen. Wenn die reduzierte Forderung gerechtfertigt ist, dann wird der zurückgenommene Betrag bestritten und der Rest festgestellt. Sofern keine Aus- bzw. Absonderungsrechte bestehen.
habt ihr denn keinen, der dafür verantwortlich ist. Die Antwort kann ich dir so nicht geben. Du musst die Forderung erst einmal prüfen mit allen belegen. Du kannst es nicht einfach so zur Tabelle aufnehmen. Wenn die reduzierte Forderung gerechtfertigt ist, dann wird der zurückgenommene Betrag bestritten und der Rest festgestellt. Sofern keine Aus- bzw. Absonderungsrechte bestehen.
Liebe Grüße
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
Findik
[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]