zu blöd für online MB?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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ZVAnfänger
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#1

29.10.2009, 16:52

Also es ist wieder soweit:
MB machen,

alles nicht schwer, ausser diese Gebühren.
Streitwert: 1130,50
ausserger. Kosten:
2300: 110,50
ausl: 20,00
ust 24,80

also:155,30

wenn ich das in die vergütung für vorger. tätigkeit eintrag gibts zoff mit dem Programm...

Also folgende Frage:

Muss ich oben bei auslagen f.dieses Verfahren den Minderungsbetrag 0,65er geschäftsgebühr eingeben?

um den reduziert sich dann die unten die vergütung f. vorgerichtliche tätigkeit?

und dann gebe ich den anrechenbaren anteil ganz unten an, und der ist wieder eine 0,65er gebühr?


Hilfe!!! Immer wieder hakt es hier und gibt ne monierung. kann mir das jemand einmal erklären, damit es dann sitzt? :heul
Sandra*
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#2

29.10.2009, 17:03

Ja, Minderungsbetrag eingeben..

Der Minderungsbetrag ist, meines Wissens immer die Hälfte des Betrages das von der 1,3 GE 2300 rauskommt!

beispiel:

1,3 GE 2300 aus 1130,50 = 110,50
und der betrag 110,50 dann geteilt durch 2 = 55,25 €!

Dann dürfte es funktionieren!
ZVAnfänger
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#3

29.10.2009, 17:07

ok so hab ich das gemacht
prima. vielen dank

letzte frage:
bei "anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit": kann ich die Gesamtsumme (GG, Ausl, Ust) angeben, oder nur die GG und auslagen, oder nur die GG?
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gabrielle
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#4

29.10.2009, 17:14

auf jeden Fall die Gesamtsumme.
ZVAnfänger
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#5

29.10.2009, 17:17

wenn ich das mache, meckert das programm
lass ich die mwst weg, meckert es nicht

unser mandant, also antragsteller ist vorsteuerabzugsberechtigt, muss ich die mwst dann weglassen?
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gabrielle
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#6

29.10.2009, 17:20

wenn er zum Vorsteuerabzug berechtig ist, muss diese natürlich weggelassen werden, da er dann keinen Anspruch auf die Erstattung der USt. hat. Also nur den Nettogesamtbetrag als vorgerichtliche Anwaltsvergütung eingeben.
ZVAnfänger
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#7

29.10.2009, 17:21

ich habs mir irgendwie gedacht.
Vielen Vielen Dank
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