Hallo!
Ich sitze mal wieder hier und mir raucht der Kopf.
Ich habe ein Urteil und einen KfB - beide vollstreckbar.
Kann ich aus beiden gleichzeitig die ZV betreiben - mit EINEM ZV-Auftrag in EINEM FoKo oder muss ich ein UnterFoKo anlegen?
Bitte schnelle Hilfe!
Vollstreckung KfB möglich?
- Bibi
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Hi Kerima,
ja klar, Du machst ein FoKo mit beiden Titeln und daraus einen ZV-Auftrag. Könntest es natürlich auch getrennt machen, aber das treibt die Kosten in die Höhe und ich glaube dagegen könnte der Schuldner auch vorgehen, weil der Gläubiger ja verpflichtet ist Kosten zu sparen.
ja klar, Du machst ein FoKo mit beiden Titeln und daraus einen ZV-Auftrag. Könntest es natürlich auch getrennt machen, aber das treibt die Kosten in die Höhe und ich glaube dagegen könnte der Schuldner auch vorgehen, weil der Gläubiger ja verpflichtet ist Kosten zu sparen.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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Du kannst aus beiden Titeln gleichzeitig in einem ZV-Auftrag vollstrecken. Wenn du aber vorher weißt, dass beim Schuldner nichts zu holen ist und du nur die e.V. möchtest, dann kannst du aus Kostengründen auch erst mal nur einen Titel nehmen.
DANKE SCHöN!
HI schon wieder ne frage zu dem Thema, hab nen zv-auftrag raus kombi über das urteil, jetzt hab ich den kfb da liegen, GV hat den schuldner auch noch nicht angetroffen, sinnvoller ist es doch den kfb jetzt mit dem urteil zusammen zu vollstrecken - kann ich an die gvin ein schreiben machen wo ich den kfb übersende mit neuer forderungsaufstelleung oder geht das gar nicht? weil das urtel ja schon vollstreckt wird? danke euch!!!
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Also mal zur Klarstellung: Du hast ein Urteil, aus dem betreibt ihr die ZV kombiniert mit e.V. richtig? Jetzt habt ihr KFB und den willst du nachschießen?
Wie groß ist die Aussicht, dass bei dem Schuldner was zu holen ist. Wenn die Möglichkeit besteht, dass dieser zahlt, dann kannst du den KFB dem GV schicken. Wenn du allerdings davon ausgehst, dass der eh die e.V. abgibt, dann würde ich es aus Kostenersparnisgründen nicht machen.
Klär das aber vorher mal mit dem Mandanten ab, denn der mus euch ja erst mal bezahlen, wenn die Gegenseite nix hat.
Wie groß ist die Aussicht, dass bei dem Schuldner was zu holen ist. Wenn die Möglichkeit besteht, dass dieser zahlt, dann kannst du den KFB dem GV schicken. Wenn du allerdings davon ausgehst, dass der eh die e.V. abgibt, dann würde ich es aus Kostenersparnisgründen nicht machen.
Klär das aber vorher mal mit dem Mandanten ab, denn der mus euch ja erst mal bezahlen, wenn die Gegenseite nix hat.
ja der hat schon was, der will bloß nicht zahlen, weil er meint die klagegrundlage wäre käse und er hätte nie was bekommen.
wie meinst du soll ich es jetzt handhaben - KFB titel hinterher mit neuer FOrderungsaufstellung - also keine gebühren - oder nochmal neuen kombi zv mit dem kfb hinterher - also mit kosten???
wie meinst du soll ich es jetzt handhaben - KFB titel hinterher mit neuer FOrderungsaufstellung - also keine gebühren - oder nochmal neuen kombi zv mit dem kfb hinterher - also mit kosten???
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Im Sinne des Mandanten würd ich keinen weiteren Kombi mit Kosten machen, sondern einfach KfB + Fordaufst. an GV schicken bezugnehmend auf den ersten Auftrag.
Haben wir auch schon so gehandhabt, hat auch - soviel ich weiß - immer furnktioniert.
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Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
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Du schickst den KFB hinterher mit ZV + Kombi Auftrag mit berichtigter Kostenberechnung, zumindest ja für die ZV über den gesamten Streitwert. Ich schreibe dann immer Im Nachgang zu meinem Vollstreckungsauftrag vom.....überreiche ich anliegend noch den KFB m.B.u...............
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Aber wenn Sway doch schreibt, dort gibts was zu holen, warum soll er dann auf seine Kosten verzichten?Re1108 hat geschrieben:Im Sinne des Mandanten würd ich keinen weiteren Kombi mit Kosten machen, sondern einfach KfB + Fordaufst. an GV schicken bezugnehmend auf den ersten Auftrag.