Vollstreckung KfB möglich?

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Gast

#1

13.12.2006, 16:07

Hallo zusammen,

ist die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses möglich, wenn das Urteil mit der Kostengrundentscheidung bislang nur vorläufig gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist?

Wenn ja, ist eine Vollstreckung auch ohne Sicherheitsleistung möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß Riemchen
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Curry
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#2

13.12.2006, 16:10

Der KfB ist "abhängig" vom Urteil. Wenn dieses nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist, dann ist der KfB auch nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#3

13.12.2006, 16:30

mmmhhh... das sehe ich ein wenig anders. Ich denke das man aus dem KfB vollstrecken kann. Wenn ich nur aus dem KfB vollstrecken will, woher soll der GVZ wissen, dass es eine vorläufige Vollstreckbarkeit mit Sicherheitsleistung im Urteil gibt. Das denke ich interessiert auch keinen. Weil der KfB ist der Titel für die Kosten des Verfahrens, also RA und GK Kosten und KfB und Urteil sind zwei von einander unabhängige Titel meiner Meinung nach.

Liebe Grüße Schlaubi
Sine
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#4

13.12.2006, 16:44

:zustimm

LG
Sine
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Pepsi
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#5

13.12.2006, 16:47

jo, du kannst aus dem KFB vollstrecken!
Gast

#6

13.12.2006, 16:55

Ja wie denn nun??? Kann ich das irgendwo nachlesen? Bin schon ZPO Kommentare am wälzen, finde aber die richtige Stelle nicht...:-((
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#7

13.12.2006, 17:26

:sorry Leute, aber ich muss -nancy- recht geben. Der Kfb folgt in der Vollstreckung dem Urteil. Wenn das nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist, dann der Kfb auch. Und der GV weiß das deshalb, weil es auch im Kfb drin steht auf welches Urteil sich der bezieht und wie die Vollstreckbarkeit ist!

So, und jetzt alle mal schnell ne Akte mit KFb suchen und den mal genau durchlesen! :andiearbeit

:D
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Sandra S.
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#8

13.12.2006, 18:25

mal ne frage dazu: Wie schnell sind denn bei euch die Gerichte? :schock

Also hier dauert das mindestens 1 Monat, bis der KFB überhaupt erlassen wird. Und wenn die Gegenseite Berufung einlegt, wird der KFA doch gar nicht weiterbearbeitet, bis über die Berufung entschieden ist, oder? Dann gibts doch erstmal gar keinen KFB.

Und mal weiter gesponnen: Man muss ja beim KFB auch noch die 2-Wochen-Frist beachten, bevor man vollstrecken kann. Das würde ja bedeuten, dass das Gericht den KFB innerhalb von 2 Wochen erlassen hat. :wirr

Oder bin ich jetzt völlig gaga? :bahnhof
Vielleicht kanns mir mal jemand erklären?
Liebe Grüße
von Sandra
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#9

13.12.2006, 18:35

also ich hatte auch schon KFBs, da war die Rechtskraft noch nicht eingetreten.. und ich glaube sogar schon ne Vollstreckung
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wifey
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#10

13.12.2006, 21:24

Sandra S. hat geschrieben:mal ne frage dazu: Wie schnell sind denn bei euch die Gerichte? :schock

Also hier dauert das mindestens 1 Monat, bis der KFB überhaupt erlassen wird.
So schnell??? Also ich hab jetzt mehrere Angelegenheiten, da haben unsere RAe Anfang Oktober den KFA losgejagt - auf Nachfrage (letzten Montag), wann wir denn mit dem KFB rechnen könnten, hieß es nur, wir sollten uns noch gedulden, es wäre so viel zu tun, dass es auch noch 1 Monat dauern kann .....
Sandra S. hat geschrieben:
Und mal weiter gesponnen: Man muss ja beim KFB auch noch die 2-Wochen-Frist beachten, bevor man vollstrecken kann. Das würde ja bedeuten, dass das Gericht den KFB innerhalb von 2 Wochen erlassen hat. :wirr
Was diese Aussage betrifft kann ich momentan nur sagen: :bahnhof Könntest Du mich mal bitte "abholen"?
Viele Grüße

ich
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