Einigungsgebühr MB

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Gast

#1

13.12.2006, 10:35

Hi!

Wir haben Gegner zur Zahlung aufgefordert. Dieser hat 5 Raten gezahlt. Jetzt zahlt er nicht mehr. Wir sollen MB einreichen. Kann ich jetzt eine Einigungsgebühr evtl. mit reinsetzen. Ratenzahlungsvereinbarung haben wir aber keine. Oder soll ich einfach die Geschäftsgebühr erhöhen? Was würdet Ihr machen?

Danke im Voraus!
Gast

#2

13.12.2006, 10:40

Ne Ratenzahlungsvereinbarung ist auch nicht mehr wichtig. Es muss nur aus der Akte hervorgehen, dass man sich auf eine bestimmte Rate geeinigt hat. Hast Du denn die Einigungsgebühr und Geschäftsgebühr mit im Foko??
Ich würde die beiden Posten auf jeden Fall als Nebenforderung mit reinnehmen. Die Geschäftsgebühr rechnet sich ja an auf die MB-Gebühr.

Liebe Grüße Schlaubi
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Curry
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#3

13.12.2006, 10:40

Also ich würde keine Einigungsgebühr mit reinnehmen. Ich würde auch nur eine einfache 1,3 Geschäftsgebühr nehmen und davon dann 0,65 als Nebenforderung mit aufnehmen, da dies ja nicht angerechnet wird.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#4

13.12.2006, 11:07

@Hed: Das gleiche Prozedere hatte wir hier auch schon. Schuldner hat Raten gezahlt und dann nicht mehr. Das AG Uelzen hat die Einigungsgebühr nicht durchgehen lassen.

Kann allerdings nicht sagen, wie es andere Mahngerichte handhaben. Würde auch nur den anrechenbaren Teil der Geschäftsgebühr mit in dem MB als Nebenforderung aufnehmen.
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Pepsi
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#5

13.12.2006, 12:42

also ich würde die Einigungsgebühr mit aufnehmen.. probieren kann mans und warum soll das nicht da mit reindürfen..
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M.arinchen
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#7

13.12.2006, 13:00

Mein Chef sagt immer, immer so viel reinnehmen wie geht, die monieren dann schon.
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#8

13.12.2006, 13:06

Mein Chef sagt immer, immer so viel reinnehmen wie geht, die monieren dann schon.
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Gast

#10

13.12.2006, 15:04

Uelzen hat so lange moniert, bis der Schuldner von selbst den Restbetrag bezahlt hat.
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