Deswegen gibts ja dann die Möglichkeit, dass der Schuldner sagen kann, die Forderung ist verwirkt. D.h. dass ein eigentlich bestehender Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden darf, weil der Schuldner mit der Einleitung der ZV nicht mehr rechnen konnte und musste und darauf vertraut hat, dass der Gläubiger die Forderung nicht verfolgen will (so oder so ähnlich ist wohl die Definition).
Aber ob so was durchgehen würde: keine Ahnung!
Gültigkeit Titel
- Sandra S.
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Weil eben der Schuldner dadurch auch geschützt werden soll. Wenn du 1990 nen Titel erwirkt hast und machst 20 Jahre lang nichts und fängst dann 2010 an zu vollstrecken, kann der Schuldner theoretisch Verwirkung einwenden (wenn er schlau ist). Weil er eben darauf vertraut hat, dass der Gläubiger die Forderung wohl nicht geltend machen will, weil 20 Jahre lang nichts gemacht wurde.
Anders siehts natürlich aus, wenn du ständig vollstreckst. Dann gilt das natürlich nicht!
Die Verwirkung gibts zum Beispiel auch beim Arbeitsrecht. Wenn du ein Arbeitszeugnis von deinem ehemaligen Arbeitgeber haben willst, gilt ja da die 3-jährige Verjährungsfrist, um diesen Anspruch geltend zu machen. Wenn du allerdings erst nach 2 Jahren kommst und sagst, dass du gern ein Arbeitszeugnis hättest, kann der AG auch sagen: nee, der Anspruch ist verwirkt! Obwohl der Anspruch noch nicht verjährt ist.
Hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich erklären! (obwohls mir vom rein logischen gesehen auch nicht ganz klar ist, aber so ist eben das Gesetz/Rechtsprechung)
Anders siehts natürlich aus, wenn du ständig vollstreckst. Dann gilt das natürlich nicht!
Die Verwirkung gibts zum Beispiel auch beim Arbeitsrecht. Wenn du ein Arbeitszeugnis von deinem ehemaligen Arbeitgeber haben willst, gilt ja da die 3-jährige Verjährungsfrist, um diesen Anspruch geltend zu machen. Wenn du allerdings erst nach 2 Jahren kommst und sagst, dass du gern ein Arbeitszeugnis hättest, kann der AG auch sagen: nee, der Anspruch ist verwirkt! Obwohl der Anspruch noch nicht verjährt ist.
Hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich erklären! (obwohls mir vom rein logischen gesehen auch nicht ganz klar ist, aber so ist eben das Gesetz/Rechtsprechung)
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
Interessant - und wieder was gelernt. Ich dachte auch immer, dass spätestens nach 30 Jahren da nix mehr geht. In meiner Ausbildungskanzlei hatten wir, glaub ich, auch mal so einen alten Titel, wo wir dann auch nix mehr gemacht haben - weil halt die 30 Jahre rum waren. Hätten wir da den Schuldner noch mal schön ärgern können, wenn wir das gewußt hätten *hihi*
- Sandra S.
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Hallo Pepsi,
schau mal hier
Das mit der Verwirkung ist Rechtsprechung und richtet sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).
als wir das im Seminar hatten, hab ich übrigens genauso reagiert wie du
schau mal hier
Das mit der Verwirkung ist Rechtsprechung und richtet sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB).
als wir das im Seminar hatten, hab ich übrigens genauso reagiert wie du
Liebe Grüße
von Sandra
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- j3NN
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Erst einmal danke für eure zahlreichen Antworten ...
Irgendwie is da meines Erachtens ein Fehler in der Rechtsprechung, ich mein für uns als Gläubigervertreter ist es natürlich toll, das man quasi sein lebenlang mit dem Titel vollstrecken kann, aber wenn ich nun mal überlege, ich wäre Schuldner und man hätte einen solchen Titel gegen mich, finde ich es ziemlich "unfair". Die haben doch überall "Schuldnerschutz", wieso dann dabei nicht?
Also mir ist es irgendwie nicht so ganz verständlich .... aber nun gut .... ich bin ja nich der Schuldner =)
Trotzdem seh ich die Logik da nicht so ganz raus.
LG j3NN
Irgendwie is da meines Erachtens ein Fehler in der Rechtsprechung, ich mein für uns als Gläubigervertreter ist es natürlich toll, das man quasi sein lebenlang mit dem Titel vollstrecken kann, aber wenn ich nun mal überlege, ich wäre Schuldner und man hätte einen solchen Titel gegen mich, finde ich es ziemlich "unfair". Die haben doch überall "Schuldnerschutz", wieso dann dabei nicht?
Also mir ist es irgendwie nicht so ganz verständlich .... aber nun gut .... ich bin ja nich der Schuldner =)
Trotzdem seh ich die Logik da nicht so ganz raus.
LG j3NN
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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hast du nicht gelesen was Sandra S. geschrieben hat... der Schuldner kann auch vor Ablauf der Verjährungsfrist von 30 Jahren sagen, das verstößt gegen Treu und Glauben wenn ich 20 Jahre nichts tue und dann plötzlich ankomme..
-
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Wir haben jetzt ´ne Anmeldung zum InsO, der Titel ist von `88, die letzte ZV in `89. Da kann der Schuldner sich nach der ganzen Zeit aber komischerweise daran erinnern. Nur wenn es wahrscheinlich umgekehrt gewesen wäre, wäre er dann höchstwahrscheinlich auch mit dem Argument der Verwirkung um die Ecke gekommen. Ist schon alles eine verrückte Welt.
Gruß Fiona
Gruß Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
- j3NN
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Pepsi hat geschrieben:hast du nicht gelesen was Sandra S. geschrieben hat... der Schuldner kann auch vor Ablauf der Verjährungsfrist von 30 Jahren sagen, das verstößt gegen Treu und Glauben wenn ich 20 Jahre nichts tue und dann plötzlich ankomme..
entschuldige das ich etwas übersehen habe, kommt nicht mehr vor
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