Zusatzfragen EV abgelehnt?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Gast

#1

12.12.2006, 10:03

Hallo,

ich habe folgenden zusätzlicher Fragenkatalog zur eV an die GVin mitgeschickt; diese hat ihn aber abgelehnt, mit dem HInweis, dass die Auskunft der Fragen unsererseits unbegründet seien?!

Habe jetzt Haftbefehl gegen eine selbständige Schuldnerin erwirkt und würde gerne die zusätzlichen Fragen nochmal mitschicken.

Kann mir jmd von euch sagen, welche Fragen zulässig sind und welche ihr für unbegründet haltet? Oder wie ich,die meiner Meinung nach befangene GVin (Schuldnerin und GV kennen sich) doch überzeugen, dass die Beantwortung der Fragen für uns relevant sind?

I. Arbeitsverdienst
1. Nettoeinkommen
Welches Nettoeinkommen erhält der Schuldner?
2. Bruttoeinkommen
Welches Bruttoeinkommen erhält der Schuldner?
3. Gelegenheitsarbeiten
Lebt der Schuldner von Gelegenheitsarbeiten?
Wenn ja, bei welchen Arbeitgebern (mit Anschrift) stand er in den letzten zwölf Monaten im Dienst und welchen Arbeitslohn erzielte er durchschnittlich bei den jeweiligen Arbeitgebern?

4. Verschleiertes Einkommen
Falls der Schuldner im Betrieb seines Ehegatten oder eines nahen Verwandten arbeitet und nur ein Einkommen erhält, dass unter der Pfändungsfreigrenze liegt, ist der Schuldner weiter wie folgt zu befragen:
Von welcher Art ist die Tätigkeit des Schuldners?
Was für eine Stellung hat der Schuldner im Betrieb?
Welche Vollmachten hat der Schuldner?
Welche Ausbildung und welche Berufserfahrung hat der Schuldner?
Welchen Umfang hat die Tätigkeit des Schuldners (tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitsstunden sowie übliche Arbeitszeiten)?


II. Nebenverdienst/ Selbständigkeit

1. Schwarzarbeit
Hatte der Schuldner in letzter Zeit oder hat er derzeit oder zukünftig Einnahmen aus Schwarzarbeit?
Wenn ja, in welcher Höhe und von welchem/n Auftraggeber/n?

2. Selbständigkeit
Falls der Schuldner selbständig ist:
Welche noch offen stehenden Forderungen (Art, Höhe, tituliert?) hat der Schuldner gegen welchen Auftraggeber? Name und vollständige Anschrift sind anzugeben! Sollte über die Forderung ein Rechtstreit anhängig sein, so ist das Gericht, das Aktenzeichen sowie der derzeitige Verfahrensstand anzugeben!

III. Steuern

1. Lohn/Einkommenssteuer
Ist die Einkommensteuerveranlagung für das letzte und vorletzte Jahr bereits durchgeführt? Sind Steuererstattungsbeträge bereits für das letzte und vorletzte Jahr ausbezahlt worden?
2. Umsatzsteuer
Bestehen Ansprüche auf Rückerstattung von Umsatzsteuer?
3. Gewerbesteuer
Bestehen Ansprüche auf Rückerstattung von Gewerbesteuer?
IV. Versicherungen
1. Sachversicherungen
Hat der Schuldner Sachversicherungen (Glas-, Sturm-, Leitungswasser-, Hausratversicherungen?) abgeschlossen?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?

2. Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherung
Hat der Schuldner für ein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Teil- oder Vollkaskoversicherung, eine Kfz-Unfallversicherung oder Gepäckversicherung abgeschlossen? Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?
3. Krankenversicherung/Krankengeld
Falls der Schuldner Krankengeld bezieht:
Bei welcher Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaft ist der Schuldner krankenversichert und unter welcher Mitgliedsnummer?

4. Krankentagegeldversicherung
Hat der Schuldner eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?

5. Berufsunfähigkeitsversicherung
Hat der Schuldner eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?

6. Reiseversicherung
Hat der Schuldner eine Reiseversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?

7. Rechtschutzversicherung
Hat der Schuldner eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?


V. Taschengeldanspruch

Hausmann/Hausfrau
Falls der Schuldner nicht berufstätig ist und er kein Arbeitslosengeld bezieht:
Von wem wird er unterhalten?
Führt der Schuldner den (gemeinsamen) Haushalt?
Wie viel verdient sein Ehegatte netto?


VI. Rentenanwartschaften

1. Renten
Falls der Schuldner eine oder mehrere Renten bezieht:
Von welchen Rententrägern (BfA, LVA, Knappschaft etc.) bezieht der Schuldner seine Renten nebst Angabe der Rentennummer?
Welcher Art sind die Renten und wie hoch sind die Beträge die der Schuldner bezieht?

2. Künftige Rentenansprüche
Bestehen aufgrund einer mind. 60monatigen dauernden versicherungspflichtigen Tätigkeit Rentenanwartschaften?
An welchen Versicherungsträger (LVA, etc.) werden für den Schuldner Versicherungsbeiträge abgeführt?
Bestehen Anwartschaften auf eine Betriebsrente?


VII. Bankkonten

1. Auslandskonten
Hat der Schuldner Bankkonten im Ausland?
Wenn ja, wo und bei welcher Bank?
Wie hoch ist der Kontostand?


2. Bankkonten unter anderem Namen (Tarnkonten)

Hat der Schuldner Gelder auf den Namen anderer Personen (Name, Anschrift) angelegt?
Falls ja, bei welchem Geldinstitut?
Besitzt der Schuldner eine Kontovollmacht?


VIII. Ansprüche aus einem Mietverhältnis

1. Mietkaution
Hat der Schuldner als Wohnungsmieter dem Vermieter eine Mietkaution hinterlegt?
Wenn ja, in welcher Höhe und in welcher Form und bei welchem Vermieter (Name, Anschrift)?

2. Nebenkosten-Rückerstattungen
Hat der Schuldner Ansprüche auf Rückerstattungen von zuviel bezahlten Mietnebenkosten aus den vergangenen Jahren?
Wenn ja, in welcher Höhe und wem gegenüber?


IX. Abtretungen/Sicherungsübereignungen

Hat der Schuldner Forderungen oder Rechte an Dritte abgetreten bzw. verpfändet oder Gegenstände sicherungsübereignet bzw. verpfändet?
Wenn ja, wann, an wen (Name, Anschrift) und aus welchem Grund?


X. Sonstige Forderungen oder Ansprüche

1. Erbschaft
Hat der Schuldner in den letzten zwei Jahren oder seit Abgabe der letzten eV jemanden beerbt oder hat er in dieser Zeit ein Vermächtnis erhalten?
Wenn ja, wie weit ist die Erbauseinandersetzung?
Wer sind die Miterben bzw. Erben?


2. Lotto-/Totogewinne

Hat der Schuldner in den letzten zwei Jahren Lotto- und/oder Totogewinne erzielt (Höhe)?

XI. Lebensversicherung

1. Eigene Lebensversicherung
Hat der Schuldner eine Lebensversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?
An welchem Ort befindet sich der Versicherungsschein?
Wer ist bezugsberechtigt? Ist die Bezugsberechtigung widerruflich?


2. Begünstigter in einer fremden Lebensversicherung

Ist der Schuldner unwiderruflich Begünstigter einer fremden Lebensversicherung?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?
An welchem Ort befindet sich der Versicherungsschein?
Wer ist Versicherungsnehmer?


XII. Grundvermögen

1. Im Inland
Falls der Schuldner Grundvermögen besitzt:
Ist der Schuldner Allein- oder Miteigentümer?
Ist der Grundbesitz mit Grundschulden belastet und wie hoch ist die mit dem Grundpfandrecht gesicherte Forderung?

2. Im Ausland
Falls der Schuldner Grundvermögen im Ausland besitzt:
Ist der Schuldner Allein- oder Miteigentümer?
Ist der Grundbesitz mit Grundschulden belastet und wie hoch ist die mit dem Grundpfandrecht gesicherte Forderung?


XIII. Sonstiges

Hat der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen?
Wenn ja, wem gegenüber, aus welchem Rechtsgrund und in welcher Höhe monatlich?
Name, Geburtsdatum und vollständige Anschriften der unterhaltsberechtigten Personen sind anzugeben!
Haben diese Personen auch eigenes Einkommen, wie z.B. Arbeitseinkünfte, Ausbildungsvergütung, Renten oder BAFöG?


Ich weiß, ne Menge Text, für den ein oder anderen aber vielleicht auch ne Anregung :-) Danke für eure Hilfe.

Grüße Anja
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#2

12.12.2006, 10:29

Ui, das ist aber viel :schock

An sich sind die Fragen schon okay, also auf alle Fälle nicht unbegründet. Würde die Gerichtsvollzieherin anschreiben und fragen, welche Fragen sie begründet haben möchte (kannst das auch als Erinnerung gem. § 766 ZPO bezeichnen, vielleicht zieht das ja). Kann ja nicht sein, dass sie alle als unbegründet ablehnt.

Ich würde den Fragenkatalog für die Zukunft etwas kürzen: Erbschaft, Grundbesitz, Unterhaltsverpflichtungen etc. sind ja in dem VV-Formular sowieso schon enthalten und müssen angegeben werden. Und wenns geht, an den jeweiligen Schuldner anpassen (wenn du z.B. schon genau weißt, dass der Schuldner nicht selbständig ist, kannst du die Fragen bzgl. Umsatzsteuer und Gewerbesteuer auch weglassen).

Wenn du dann das VV hast und zu irgendeinem Punkt nähere Auskünfte haben willst, kannst du ja immer noch nachbessern lassen. Ist glaube ich besser, als jedesmal schon von vornherein so eine Riesenliste mitzuschicken!

Find aber die Liste als Orientierungshilfe total super! Ist ja wirklich alles drin, was so vorkommen kann. Kannst du die vielleicht nochmal als angehängte Datei hier reinstellen, oder mir per PN schicken? Kann mir das hier nicht rauskopieren - zu doof :?:
Liebe Grüße
von Sandra
Gast

#3

12.12.2006, 10:43

Hallo Sandra und ihr anderen :)

hier der Fragenkatalog zu den EV. Ich werde die Fragen auf die Schuldnerin anpassen. Hat jmd. vielleicht einen Formulierungsvorschlag wie ich die Erinnerung gem. § 766 ZPO formuliere und mit einem Verhaftungsauftrag kombiniere?

Danke sehr!

Anja
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Sandra S.
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#5

12.12.2006, 12:02

Ein Riesen-Dankeschön auch von mir :blumen

Würde der Gerichtsvollzieherin erstmal schreiben, dass der Gläubiger diese Angaben zum evtl. Zugriff auf angegebene Vermögenswerte des Schuldner benötigt. (Sie kann ja nicht verlangen, dass du jede einzelne Frage begründest - ist ja eigentlich klar, worauf du hinauswillst).

Wenn ihr das nicht reicht und sie die Beantwortung der Fragen immer noch ablehnt, würde ich folgendes schreiben.

"Da Sie sich weigern, den Auftrag zur Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung in Verbindung mit den zugesandten Ergänzungsfragen auftragsgemäß durchzuführen, legen wir hiermit Erinnerung gem. § 766 ZPO ein." Müsste eigentlich reichen. Sie ist dann verpflichtet, entweder der Erinnerung abzuhelfen (also die Fragen doch beantworten zu lassen) oder die Erinnerung dem Vollstreckungsgericht vorzulegen. Das entscheidet dann durch Beschluss.

Wie meinst du das mit dem Verhaftungsauftrag? Dazu müsste doch der Schuldner die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erstmal verweigert haben bzw. nicht erschienen sein. So wie ich das lese, hat die Gerichtsvollzieherin doch aber noch gar keinen Termin für die Abnahme anberaumt. :wirr
Hast du keinen Kombi-Auftrag geschickt? Da steht das doch normalerweise immer mit drin.
Liebe Grüße
von Sandra
tiko73

#6

12.12.2006, 13:16

Hallo Anja,
PSSPSS hat geschrieben: II. Nebenverdienst/ Selbständigkeit
1. Schwarzarbeit
Hatte der Schuldner in letzter Zeit oder hat er derzeit oder zukünftig Einnahmen aus Schwarzarbeit?
Wenn ja, in welcher Höhe und von welchem/n Auftraggeber/n?
Also, ich bin mir nicht sicher, ob man den Schuldner dazu bringen kann, Angaben über Schwarzarbeit zu machen. Immerhin sind wir doch nicht von der Steuerfahnung oder dergl. Wie gesagt, bin mir nicht sicher, aber könnte mir durchaus vorstellen, dass hier der GV zu Recht nicht mit einverstanden ist.
PSSPSS hat geschrieben: IV. Versicherungen
1. Sachversicherungen
Hat der Schuldner Sachversicherungen (Glas-, Sturm-, Leitungswasser-, Hausratversicherungen?) abgeschlossen?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?

2. Kfz-Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherung
Hat der Schuldner für ein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung, Teil- oder Vollkaskoversicherung, eine Kfz-Unfallversicherung oder Gepäckversicherung abgeschlossen? Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?
3. Krankenversicherung/Krankengeld
Falls der Schuldner Krankengeld bezieht:
Bei welcher Krankenkasse oder Versicherungsgesellschaft ist der Schuldner krankenversichert und unter welcher Mitgliedsnummer?

4. Krankentagegeldversicherung
Hat der Schuldner eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?

5. Berufsunfähigkeitsversicherung
Hat der Schuldner eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?

6. Reiseversicherung
Hat der Schuldner eine Reiseversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?

7. Rechtschutzversicherung
Hat der Schuldner eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen?
Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und unter welcher Versicherungsnummer?
Auch bei diesen ganzen Versicherungen bin ich mir nicht sicher, ob er die Angaben machen "muss". Außerdem dürfte doch hier die meisten Angaben einen sowieso nicht wirklich weiterbringen. (Aber ist nur meine Meinung, kann das sonst auch nicht weiter begründen.)
PSSPSS hat geschrieben: VII. Bankkonten
2. Bankkonten unter anderem Namen (Tarnkonten)
Hat der Schuldner Gelder auf den Namen anderer Personen (Name, Anschrift) angelegt?
Falls ja, bei welchem Geldinstitut?
Besitzt der Schuldner eine Kontovollmacht?
Hier denke ich eigentlich genauso, wie oben über die Angabe zu Schwarzarbeit. Ich weiß nicht, ob das so unbedingt angegeben werden muss. Also auch hier könnte ich mir durchaus berechtigte Einwände vom GV vorstellen.

Andererseits, wenn du der Meinung bist, der GV ist befangen, weil er die Schuldnerin kennt, kann man da nicht vielleicht mal eben mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen oder evtl. halt auch mal eine machen?

Es kann ja doch nicht sein, dass der GV nur so "freundlich" ist, weil er die Schuldnerin kennt. Der sollte doch alle Schuldner gleich behandeln - finde ich.
H.Stummeyer
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#7

12.12.2006, 16:24

Der Kollege hat sich vollkommen korrekt verhalten.
Ein solch umfassender Fragenkatalog, der dazu dient, den Schuldner auszuforschen, braucht nicht beachtet werden. Dies ist herrschende Rechtsprechung. Eine Erinnerung gem. § 766 ZPO wird wohl keinen Erfolg haben.
Tut mir leid.
na

#8

12.12.2006, 23:19

Das kenne/sehe ich auch so. Die Fragen sind viel zu allgemein gestellt und dienen der Ausforschung.

Aber ich habe ein ähnliches Problem und würde mal gerne Ihre Meinung, H.Stummeyer, dazu hören:
Habe meinem EV-Antrag einen Fragenkatalog beigefügt, ca. 10 Fragen, die wirklich nicht aus der Luft gegriffen waren, die GVin hat diese Fragen jedoch übersehen und weigert sich nun, den Schuldner zur Nachbesserung aufzusuchen, zunächst hat sie diese als "bedeutungslos" abgestellt und dann -nachdem ich dies bestritten habe- hat sie zugegeben, dass sie die Fragen übersehen hat, aber in dem Verhaftungsauftrag nicht gesondert auf die Fragen hingewiesen wurde.
Der EV-Antrag selbst, ging aber auch an diese GVin, ist das so richtig? Kann sie die Nachbesserung dadurch ablehnen?
Muss dem Verhaftungsauftrag der "eigene Fragenkatalog" nochmals beigefügt werden?
Danke schon mal vorab für Ihre Antwort!
Gast

#9

13.12.2006, 09:50

Sandra S. hat geschrieben:Wie meinst du das mit dem Verhaftungsauftrag? Dazu müsste doch der Schuldner die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung erstmal verweigert haben bzw. nicht erschienen sein.
So ist das, die Schuldnerin ist nicht erschienen zum Termin, Haftbefehl liegt mir vor, aber wie aktiviere ich den? Gibt es ein "Anschreiben"?

Wegen dem Fragenkatalog: Die Fragen dienen nicht dem aushorchen, sondern um unsere offene berechtigte Forderung beizutreiben! Und sind die Fragen vielleicht nicht mehr allgemein, wenn ich statt Schuldner "Frau Sowieso" schreibe? Ich werde díe Fragen etwas kürzen und dann dem Verhaftungsauftrag beifügen, oder was meint ihr?

Grüße Anja
Gofi
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#10

13.12.2006, 10:05

Hallo Anja,
wie der Haftbefehl aktiviert wird? Also wir haben immer die Vordrucke von Soldan. Sinngemäß müßte Dein Anschreiben an GVZ dann lauten:

In der Zwangsvollstreckungssache

wird anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des ….. vom ….., AZ ….. des ….gerichtes in ….. überreicht mit dem Antrag

die Verhaftung – Haftbefehl des AG ….. vom …. AZ …. anbei – wegen folgender Beträge:

Hauptforderung
Zinsen
usw..

durchzuführen

Vollstreckungsunterlagen anbei.


Gruß Fiona :x)
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
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