Hallo alle zusammen.
Ich hoffe wirklich, dass Ihr mir helfen könnt.
Also ich soll einen Mahnbescheid mit fünf verschiedenen Antragstellern machen. Ich habe einen Gegenstandswert von ca. 35.000,00 €. Und dieser Betrag wird halt von den verschiedenen Antragstellern quotiert. Z. B. Antragsteller A 40 %, Antragsteller B 20 %, usw.
Kann ich das alles in einen Mahnbescheid packen und das auch deutlich machen, dass jeder Antragsteller nur soundsoviel % bekommt oder muss ich für jeden Antragsteller einen Mahnbescheid machen?
Ich hoffe auf schnelle Antworten und danke Euch allen jetzt schon einmal für Eure Hilfe.
Gruß, Alex
MB mit 5 Antragstellern und verschiedenen Quotierungen!
- jacqueline k
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 270
- Registriert: 10.07.2007, 13:12
- Wohnort: bei Berlin
Also, ich würde sagen entweder machst du fünf verschiedene MB´s oder einfach eine Klage, in der du die Forderungen begründest. Wüsste jetzt nicht, wie du im MB die Quotierungen klarmachen willst......
:blumen
Blumige Grüße
Blumige Grüße
Vielen vielen Dank für Eure Antworten. Ich versteh auch nicht, was meine Chefin da von mir will. Ich werd der das morgen dann noch mal so sagen. Aber was mich noch interessiert:
Bei den fünf Auftraggebern handelt es sich um Versicherungen aus Deutschland und den Niederlanden. Schicke ich den MB dann nach Berlin?
Bei den fünf Auftraggebern handelt es sich um Versicherungen aus Deutschland und den Niederlanden. Schicke ich den MB dann nach Berlin?
Hallo!
Also, ich glaube nicht, dass es überhaupt geht, eine Forderung derart gequotelt zu titilieren - gleich ob im MB oder in Klage. Wie soll denn da die Vollstreckung aussehen?
Das steht doch auch nicht im Belieben der Gläubiger: Wenn sie dem Schuldner gegenüber zur gesamten Hand berechtigt sind, müssen sie als Gesamtgläubiger titulieren und machen ihre Quote dann untereinander im Innenverhältnis aus (das interessiert den Schuldner dann ja auch gar nicht und folglich muss die Aufteilung auch nicht in den Titel). Und wenn sie nicht Gesamtgläubiger sind, dann tituliert halt jeder seine Forderung für sich allein. Ich kann mir so auf den ersten Blick gar nicht vorstellen, welche Fallkonstellation da überhaupt bestehen könnte, dass man da auf die Idee einer gemeinsamen Titulierung kommt.
Kannst Du uns da mehr verraten?
Liebe Grüße aus der Lüneburger Heide!
Norbi
Also, ich glaube nicht, dass es überhaupt geht, eine Forderung derart gequotelt zu titilieren - gleich ob im MB oder in Klage. Wie soll denn da die Vollstreckung aussehen?
Das steht doch auch nicht im Belieben der Gläubiger: Wenn sie dem Schuldner gegenüber zur gesamten Hand berechtigt sind, müssen sie als Gesamtgläubiger titulieren und machen ihre Quote dann untereinander im Innenverhältnis aus (das interessiert den Schuldner dann ja auch gar nicht und folglich muss die Aufteilung auch nicht in den Titel). Und wenn sie nicht Gesamtgläubiger sind, dann tituliert halt jeder seine Forderung für sich allein. Ich kann mir so auf den ersten Blick gar nicht vorstellen, welche Fallkonstellation da überhaupt bestehen könnte, dass man da auf die Idee einer gemeinsamen Titulierung kommt.
Kannst Du uns da mehr verraten?
Liebe Grüße aus der Lüneburger Heide!
Norbi
Das sehe ich ja auch so. Dem Schuldner ist es ja im Endeffekt egal, wer was bekommt. Der zahlt dann ja die komplette Hauptforderung und dann müssen untereinander halt die Quoten verteilt werden. Also sie sind auf jeden Fall Gesamtgläubiger (das ist so ein Transportschadenfall. Leider kann ich z. Zt. keine genaueren Angaben machen, weil ich die Akte heute zum ersten Mal gesehen hab und dann knallt die mir dann sowas auf den Tisch) und daher denke ich da auch wie alle anderen vorher, dass man halt die fünf Antragsteller angibt und dann natürlich auch die Hauptforderung aber nichts von wegen Quotelung usw.
Aber könnt ihr mir denn meine zweite oben gestellte Frage beantworten, wo ich den MB hinschicke?
Aber könnt ihr mir denn meine zweite oben gestellte Frage beantworten, wo ich den MB hinschicke?
- Soenny
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Also mal langsam, ihr vertretet 5 verschiedene Versicherungen in einer Sache oder wie? Warum denn nicht auch 5 Akten und in jeder Akte einen MB und da den Betrag geltend machen, der dann halt demjenigen zusteht oder haben die euch gemeinschaftlich beauftragt? Wer zahlt denn später die Gebühren oder sollen die auch geteilt werden?
Fragen über Fragen, da solltest du vielleicht noch was zu schreiben
Das Mahngericht Wedding ist zuständig, wenn der Antragsteller im Ausland ansässig ist.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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