Dienstwagen des Schuldners pfänden

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H.Stummeyer
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#11

11.12.2006, 08:03

Wenn Sie den Schuldner ärgern wollen, können Sie die Pfändung des Pkws beantragen.
Wird eine Pfändung vom Gläubiger ausdrücklich verlangt, so hat der der Gerichtsvollzieher die verlangte Pfändung auszubringen, auch wenn ihm ein offenkundiges Dritteigentum an dem Gegenständ bekannt ist un er dem Gläubiger diesen Sachverhalt vorher mitgeteilt hat. (AG Kassel, Beschluss vom 11.07.2006, Az. 630 M 88/06, DGVZ 2006 Nr. 11, S. 182)
In diesem Fall war der Pkw des Schuldners an die Leasingfirma sicherungsübereignet, der Kfz-Brief im Besitz der Leasingfirma. Grundsätzlich hat die Pfändung zu unterbleiben, wenn ein Gegenstand offensichtlich zum Vermögen eines Dritten gehört (§ 119 Nr. 2 GVGA, Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl., § 808 Rn. 3). Allerdings pfändet in solchen Fällen der Gerichtsvollzieher trotzdem, wenn der Gläubiger dies ausdrücklich verlangt (§ 119 Nr. 2, 3 GVGA; Zöller/Stöber a. a. O.). Die Gläubigerin hat mit ihrer Erinnerung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie die Pfändung des genannten Pkw trotz der Feststellung des offensichtlichen Dritteigentums durch den Gerichtsvollzieher wünscht.
Nach § 119 Nr. 2 Satz 1 GVGA hindert evidentes Dritteigentum des genannten Pkws nicht, wenn die Gläubigerin die Pfändung ausdrücklich verlangt. In Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 119 Nr. 3 Satz 6 GVGA sollte der Gerichtsvollzieher der vermutlichen Eigentümerin die Pfändung mitteilen, wenn er die Pfändung des Fahrzeugs vornimmt. Es bleibt dann der Eigentümerin überlassen, gegebenenfalls Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO zu erheben.
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Sandra S.
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#12

11.12.2006, 11:27

Der Drittschuldner wäre ja schön dumm, wenn er nicht Drittwiderspruchsklage erheben würde. Und die Kosten, die dann in dem Prozess anfallen, muss ja wohl oder übel der Gläubiger tragen (Drittschuldnerklage ist ja berechtigt). Und als notwendige Kosten der ZV, die der Schuldner erstatten muss, zählen die dann wohl nicht.

Die Idee ist ja gut, aber ich frage mich, wie man das dem Mandanten verklickern soll. Sind ja ein Haufen kosten für nichts und wieder nichts. Es sei denn, der Mandant besteht drauf und will den Schuldner wirklich nur ärgern. Aber rauskommen wird dabei sicher nichts!


Liebe Grüße
von Sandra
Gast

#13

12.12.2006, 01:06

Der Internationale hat geschrieben:150 € pro Monat? Ist das ein VX Fox? 8)
Na, was für ein Fahrzeug ist es denn?? (Hierliegt nämlich die Pfändungslösung!)
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