Hallo, habe erfahren das der schuldner nen dienstwagen vom arbeitgeber gestellt bekommt!?
kann ich hier was pfänden? Ein herausgabeanspruch dürfte ja nur dem Arbeitgeber zustehen, gegen den ich ja kein titel habe.
hmm, irgend einen nutzen muss ich odch ziehen können.
Dienstwagen des Schuldners pfänden
das meine ich aber auch, das Auto gehört ihm leider nicht. Ist wie mit nem Fernseher, den dir einer geliehen hat. LEIDER
- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 632
- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Hallo Anton,
obwohl du auf meine letzte PN nicht geantwortet hast :
Wieso pfändest du nicht das Arbeitseinkommen des Schuldners? Wenn der Schuldner den Dienstwagen auch privat nutzen darf, ist das ja eine Naturalleistung, die zum Arbeitseinkommen dazugerechnet wird (§ 850e Nr. 3 ZPO).
Was man bei solchen Naturalleistungen ansetzen kann, steht in der Sachbezugsverordnung. Hab da grad mal reingeschaut, die verweist auf § 8 Abs. 2 EStG (also 1 % vom Listenpreis zzgl. evtl. Erhöhungen bei Heimfahrten etc.)
Ich würde dann die 1 % ausrechnen und dann zusammen mit dem PfüB einen Antrag stellen, dass die Nutzung des Dientwagens als Naturalleistung dem Arbeitseinkommen des Schuldners hinzuzurechnen ist.
Weißt du denn, was das für ein Auto ist und ob der Schuldner das auch privat nutzt? Sonst wirds natürlich schwierig, schon allein wegen dem Listenpreis.
Liebe Grüße
von Sandra
obwohl du auf meine letzte PN nicht geantwortet hast :
Wieso pfändest du nicht das Arbeitseinkommen des Schuldners? Wenn der Schuldner den Dienstwagen auch privat nutzen darf, ist das ja eine Naturalleistung, die zum Arbeitseinkommen dazugerechnet wird (§ 850e Nr. 3 ZPO).
Was man bei solchen Naturalleistungen ansetzen kann, steht in der Sachbezugsverordnung. Hab da grad mal reingeschaut, die verweist auf § 8 Abs. 2 EStG (also 1 % vom Listenpreis zzgl. evtl. Erhöhungen bei Heimfahrten etc.)
Ich würde dann die 1 % ausrechnen und dann zusammen mit dem PfüB einen Antrag stellen, dass die Nutzung des Dientwagens als Naturalleistung dem Arbeitseinkommen des Schuldners hinzuzurechnen ist.
Weißt du denn, was das für ein Auto ist und ob der Schuldner das auch privat nutzt? Sonst wirds natürlich schwierig, schon allein wegen dem Listenpreis.
Liebe Grüße
von Sandra
hallo Sandra.
Ich habe dir doch geantwortet. Hab sogar ausgesprochen ausführlich geantwortet? ist tatsächlich nichts angekommen? das wäre mist. war wie gesagt echt ausführlich.
zu dem fall: habe die gehaltsabrechnung des schuldners.
der dienstwagen ist mit monatlich 150 € angesetzt. trotzdem ist sein nettogehalt immer noch unter der pfändungsfreigrenze.
das ist getürkt. ich hab jetzt die ergäntzende e.V. beantragt um rauszufinden, wieviel der dort arbeitet. dann werde ich evtl. die fiktive festsetzung des gehalt beantragen.
liebe grüße
Ich habe dir doch geantwortet. Hab sogar ausgesprochen ausführlich geantwortet? ist tatsächlich nichts angekommen? das wäre mist. war wie gesagt echt ausführlich.
zu dem fall: habe die gehaltsabrechnung des schuldners.
der dienstwagen ist mit monatlich 150 € angesetzt. trotzdem ist sein nettogehalt immer noch unter der pfändungsfreigrenze.
das ist getürkt. ich hab jetzt die ergäntzende e.V. beantragt um rauszufinden, wieviel der dort arbeitet. dann werde ich evtl. die fiktive festsetzung des gehalt beantragen.
liebe grüße
- Sandra S.
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Nee, ist wirklich nichts angekommen. Is ja Mist! Jetzt hast du dir so viel Arbeit gemacht
Also, das klingt schon alles komisch. Ein Dienstwagen und immer noch unterhalb der Pfändungsfreigrenze? Da ist doch was faul!!! Würde das dann auch so machen, also nachgebesserte EV abwarten und dann angemessene Vergütung pfänden. An den Dienstwagen kommst du ja leider wohl nicht ran.
Immer das gleiche mit den Schuldnern
Liebe Grüße
von Sandra
Also, das klingt schon alles komisch. Ein Dienstwagen und immer noch unterhalb der Pfändungsfreigrenze? Da ist doch was faul!!! Würde das dann auch so machen, also nachgebesserte EV abwarten und dann angemessene Vergütung pfänden. An den Dienstwagen kommst du ja leider wohl nicht ran.
Immer das gleiche mit den Schuldnern
Liebe Grüße
von Sandra