Anspruchsbegründung VB, Teilzahlung

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Nora80
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#1

06.10.2009, 09:45

Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

konnte hier leider noch nicht die passende Antwort auf mein Problem finden, daher diese Frage.

Ich soll eine Anspruchsbegründung anfertigen. Soweit so gut. Allerdings wurden im Antrag auf MB nicht alle Zahlungen der Beklagten berücksichtigt und eine geleistete Zahlung falsch verrechnet. :roll: :roll:

Nun kann ich ja nicht beantragen, dass der VB aufrechterhalten wird.

Soll ich in der Anspruchsbegründung nun die Anträge wie in einer Klage stellen, oder wie mach ich das jetzt mit den Anträgen? :?: :?: :?:

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank
Jupp03/11

#2

06.10.2009, 09:52

Wurden im Antrag auf MB nicht alle Zahlungen berücksichtigt? Du meinst wahrscheinlich im Antrag auf VB?!
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LuzZi
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#3

06.10.2009, 09:52

Kannst du nicht einfach die richtigen Anträge stellen und dann entsprechend begründen, warum wieso was wie beantragt wird und wie was wo falsch gelaufen ist?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Sam29

#4

06.10.2009, 09:57

Also bedeutet dies, dass die Beklagte weniger zahlen muss? Dann könnte man den Anspruch begründet und den Rest für erledigt erklären.
Zuletzt geändert von Sam29 am 06.10.2009, 10:11, insgesamt 1-mal geändert.
Nora80
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#5

06.10.2009, 10:06

Super Idee, das werde ich dann wohl machen. Dann beantrage ich also, dass der VB aufrechterhalten wird mit der Maßgabe, dass er in Höhe von XX € für erledigt erklärt wird?
Jupp03/11

#6

06.10.2009, 10:17

Nora80 hat geschrieben:Super Idee, das werde ich dann wohl machen. Dann beantrage ich also, dass der VB aufrechterhalten wird mit der Maßgabe, dass er in Höhe von XX € für erledigt erklärt wird?
Siehe 2
Sam29

#7

06.10.2009, 10:17

Na wenn Sie VB schreibt, wird sie wohl auch VB meinen.

Wird nicht erst für erledigt erklärt?

zeige ich an, dass ich den/die Kläger/Klägerin auch im streitigen Verfahen vertrete.

Der/Die Kläger/Klägerin erklärt den Rechtsstreit in Höhe von xy für erledigt.

Im Übringen wird beantragt,

den vollstreckungsbescheid vom wird hinisichtlich ........ aufrechterhalten.

Begründung:



Ich habe das schon seit Monaten nicht mehr gemacht, meine mich aber erinnern zu können, dies so geschrieben zu haben.
Nora80
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#8

06.10.2009, 13:08

@ Jupp03
In dieser Akte ist alles schief gegangen was schief gehen kann.
Es war so, dass der MB beantragt wurde und meine Kollegin eine Zahlung der Beklagten, aus welchen Gründen auch immer, nicht berücksichtigt hat. Außerdem hat sie auch noch den falschen Zinssatz angenommen. Das hat aber keiner gemerkt. :roll:
Die Beklagte hat gegen den MB einen verspäteten Widerspruch eingereicht. Der VB war aber zwischenzeitlich schon ergangen auch ohne Beantragung durch uns. Mir fiel der ganze Mist erst auf als ich den Anspruch begründen musste. So ein Mist.

@sam29
Vielen Dank, so werd ich es jetzt machen. Mein Chef hat die Begründung schon soweit als ok wieder zurückgegeben. Jetzt änder ich nur noch den Antrag und bin dann endlich fertig.

:thx
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Sie Sandy
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#9

06.10.2009, 14:08

Ich habe zwar nichts zur Beantwortung dieser Frage beigetragen, aber ich habe auch gerade ein 'ähnliches' Problem und würde gerne hier anknüpfen.

Wäre supi wenn mir jemand helfen würde. Und zwar hat unsere Antragsgegnerin Widerspruch gegen den MB eingelegt. Das Verfahren wurde nunmehr abgegeben und ich möchte die Anspruchsbegründung schreiben.

Ich bin da nicht mehr so fit. Wie muss ich das denn jetzt schreiben?? Wie eine Klage Also in dem RS soundso ./. soundso, AZ und dann geht's weiter mit beantragen wir?? Muss ich noch den Streitwert nennen, eigentlich nicht oder?? Welche Anträge stelle ich am besten, bzw. muss ich stellen wenn das Verfahren mit dem Mahnverfahren begonnen hat? Die ganz normalen, also die Beklagte zu verurteilen zu zahlen, Erlass VU AU und Kostenauferlegung?? Oder ist das dann irgendwie anders wenn das Mahnverfahren vorausgegangen ist? :bahnhof

Würd mich über Hilfe sehr freuen, bereits jetzt :thx
Mistfratz
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#10

06.10.2009, 14:27

Also wir machen die Anspruchsbegründung immer vom Text her wie eine Klage.
Wir machen ganz normal das Rubrum, ohne Streitwert, und schreiben dann, .... bla bla, zahlen wir, nachdem der Antragsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingereicht hat, die weiteren Gerichtskosten in Höhe von XY ein und beantragen die Sache an das zuständige Gericht XY abzugeben. Diesem gegenüber werden folgende Anträge gestellt:

1. XY
2. XY
etc.

Begründung....
:)
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