Anspruchsbegründung VB, Teilzahlung
Also ganz ehrlich, um jetzt zu erzählen, wie eine anspruchsbegründung gefertigt wird, dass ist zu umfangreich. Schon beim Einleitungssatz wid das zichfach anders gehandhabt. Ich denke es ist besser, wenn Du schaust, wie es in Deiner Kanzlei gehandhabt wird und daran orientierst Du Dich einfach.
Nora80 hat geschrieben:@ Jupp03
In dieser Akte ist alles schief gegangen was schief gehen kann.
Es war so, dass der MB beantragt wurde und meine Kollegin eine Zahlung der Beklagten, aus welchen Gründen auch immer, nicht berücksichtigt hat. Außerdem hat sie auch noch den falschen Zinssatz angenommen. Das hat aber keiner gemerkt.
Die Beklagte hat gegen den MB einen verspäteten Widerspruch eingereicht. Der VB war aber zwischenzeitlich schon ergangen auch ohne Beantragung durch uns. Mir fiel der ganze Mist erst auf als ich den Anspruch begründen musste. So ein Mist.
@sam29
Vielen Dank, so werd ich es jetzt machen. Mein Chef hat die Begründung schon soweit als ok wieder zurückgegeben. Jetzt änder ich nur noch den Antrag und bin dann endlich fertig.
Falls vor dem MB Zahlungen erfolgt sind, muss erstmal in Höhe dieser Zahlungen die Klage zurückgenommen werden. Da ist nichts mit Erledigungserklärung.[/b]
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Guten Morgen zusammen,
ich greife das Thema nochmals auf. Ich hatte bereits eine Anspruchsbegründung gemacht aber vergessen zu schreiben was ich beantrage. Folgende Situation
VB am 06.04.20 beantragt; zugestellt am 15.04.20
Einspruch am 20.04.20
Zahlung am 06.05.20 über 50,00 EUR
Eingang VB am 27.04.20
Der Richter schreibt:es muss die Zahlung nach Erlass des VB's aufgehoben werden; es wird angeregt den Rechtsstreit insoweit für erledigt zu erklären
wie soll ich das schreiben? nur in der Höhe der Zahlung für erledigt erklären und den VB nochmals beifügen? Kann mir jmd. helfen?
ich greife das Thema nochmals auf. Ich hatte bereits eine Anspruchsbegründung gemacht aber vergessen zu schreiben was ich beantrage. Folgende Situation
VB am 06.04.20 beantragt; zugestellt am 15.04.20
Einspruch am 20.04.20
Zahlung am 06.05.20 über 50,00 EUR
Eingang VB am 27.04.20
Der Richter schreibt:es muss die Zahlung nach Erlass des VB's aufgehoben werden; es wird angeregt den Rechtsstreit insoweit für erledigt zu erklären
wie soll ich das schreiben? nur in der Höhe der Zahlung für erledigt erklären und den VB nochmals beifügen? Kann mir jmd. helfen?
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ich würde wie folgt beantragen:
die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin ...... EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ...... zu zahlen.
Weiterhin wird beantragt, die Beklagte bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 307 Abs. 2 ZPO bzw. § 331 Abs. 3 ZPO zu verurteilen.
Schließlich wird beantragt, dass der Vollstreckungsbescheid aufrecht erhalten bleibt. Die Zahlung in Höhe von 50,00 EUR vom 06.05.20 wurde gemäß beigefügter Forderungsaufstellung bereits berücksichtigt.
Ob er damit zufrieden ist, weil er schreibt: Des weiteren ist der Vollstreckungsbescheid zumindest in Höhe der nach dessen Erlass erfolgten Zahlung von 50,00 EUR aufzuheben. Es wird angeregt den Rechtsstreit insoweit für erledigt zu erklären. ????
die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin ...... EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ...... zu zahlen.
Weiterhin wird beantragt, die Beklagte bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 307 Abs. 2 ZPO bzw. § 331 Abs. 3 ZPO zu verurteilen.
Schließlich wird beantragt, dass der Vollstreckungsbescheid aufrecht erhalten bleibt. Die Zahlung in Höhe von 50,00 EUR vom 06.05.20 wurde gemäß beigefügter Forderungsaufstellung bereits berücksichtigt.
Ob er damit zufrieden ist, weil er schreibt: Des weiteren ist der Vollstreckungsbescheid zumindest in Höhe der nach dessen Erlass erfolgten Zahlung von 50,00 EUR aufzuheben. Es wird angeregt den Rechtsstreit insoweit für erledigt zu erklären. ????
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würde das anders beantragen.
Es wird beantragt:
1. Der Vollstreckungsbescheid wird aufrechterhalten abzüglich gezahlter 50,00 €.
2. Der/Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreit.
Im Hinblick auf die geleistete Zahlung in Höhe von 50,00 € erklären wir vorsorglich den Rechtsstreit für erledigt.
Es wird beantragt:
1. Der Vollstreckungsbescheid wird aufrechterhalten abzüglich gezahlter 50,00 €.
2. Der/Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreit.
Im Hinblick auf die geleistete Zahlung in Höhe von 50,00 € erklären wir vorsorglich den Rechtsstreit für erledigt.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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vielen lieben Dank Anahid