Zinsen für vorgerichtl. Kosten im MB

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Pelznase
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#1

05.10.2009, 15:55

Hallo, ich sitz hier ganz verzweifelt vor einem riiiiiiesigen Berg Mahnbescheide, und hab jetzt folgendes Problem:

Seit Neuestem will Cheffe unsere vorgerichtlichen Kosten im Mahnbescheid als Hauptforderung eintragen lassen, weil man die dann ja verzinsen kann. Ich geb das auch ganz artig bei RA-micro ein und dann wirft er mir "Verzugsschaden Basiszins+5%" aus. Wir vertreten aber eine Firma und die Gegenseite ist auch eine. Dann müsste er doch eigentlich Basiszins +8% nehmen oder steh ich jetzt total auf'm Schlauch?

Und wenn das so ist, kann mir dann jemand verraten, wie ich das ändern kann, so dass das auch übernommen wird?

Hoffentlich kann mir jemand helfen, ich rauf mir hier schon die Haare^^
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jenniver
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#2

06.10.2009, 10:16

Also bei RA-Micro kann ich dir nicht helfen. Wir machen die Mahnbescheide über www.online-mahnverfahren.de und dort kann man bei Auslagen und Nebenforderungen unter Anwaltsvergütung für vorger. Tätigkeit den Zinssatz selbst eingeben.
Sam29

#3

06.10.2009, 10:32

Nun, 8 % fallen an, wenn es sich um Rechtsgeschäfte handelt, woran kein Vebraucher beteiligt ist. Der Verzugsschaden ist doch kein RG, sondern infolge des Verzuges aus einem RG entstanden. Da dürfte das RA Micro wohl richtig machen. Die Kosten eines Rechtsstreites werden ja auch nicht mit 8 Prozent verzinst. Sondern nur der Anspruch aus dem RG selbst
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Sylke
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#4

06.10.2009, 10:53

also wir machen das auch immer über www.online-mahnverfahren.de und dort kann man auch Zinsen dazu eintragen. Ich nehm dann immer 5 % über Basiszinssatz und das ist auch immer so durchgegangen bis jetzt ... Sind doch entstandene Kosten, die normalen festgesetzten Kosten werden doch auch verzinst.
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nici77
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#5

06.10.2009, 11:01

Hast Du als Du die Akte angelegt hast, bei Vorsteuerabzugsberechtigung ein J gemacht, dann müsste es das Programm doch automatisch umstellen? Ich arbeite zwar mit RA-Micro aber Mahnverfahren mach ich auch immer online.
Liebe Grüße nici77
Sam29

#6

06.10.2009, 11:15

@sylke

es geht ja nicht darum, ob verzinst wird oder nicht, sondern vielmehr darum, dass sie die Kosten numehr als HF Posten verzugsschaden geltend machen möchte und diese mit 8 % verzinsen will. M.E. ist das nicht richtig.

Was haben die Zinsen mit der Vorsteuerabzugsberechtigung zu tun?
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Pelznase
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#7

07.10.2009, 15:23

Erstmal danke für die Antworten. Das mit dem Häkchen bei Vorsteuerabzug kann ich nachvollziehen, weil sich RA-micro den Mandanten dann auch als Unternehmen zieht, sprich, ggf. dann 8 % nimmt... aber die Verfahrenskosten werden doch mit fix 5 % verzinst und nicht mit 5 % über Basiszins. Aber ich glaub genau deswegen war ich unsicher, weil der mir die mit 5 % über Basiszins verzinsen will...

@sylke aber wenn das bei dir immer funktioniert hat, dann probier ich das auch mal aus, und wenns klappt, is ja super^^

Hat vielleicht noch jemand ne Musterbegründung hierfür, falls das Ganze ins streitige Verfahren geht? Das wär echt super ;)
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Sylke
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#8

07.10.2009, 16:23

Pelznase hat geschrieben:.. aber die Verfahrenskosten werden doch mit fix 5 % verzinst und nicht mit 5 % über Basiszins. Aber ich glaub genau deswegen war ich unsicher, weil der mir die mit 5 % über Basiszins verzinsen will...
Also ich denke, dass 5 % üb.Basisz. richtig sind... ;)
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Sam29

#9

07.10.2009, 16:53

Also nur mit 5 % ist mir auch neu.??Also 5 % über dem Basiszinssatz ist schon richtig,
Carmen1975
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#10

07.10.2009, 17:24

Also wenn die vorgerichtlichen Kosten als HF eingetragen werden, ist das meines Erachtens falsch, weil sie dann Auswirkung auf den Streitwert haben und das sollen sie nicht.

Deshalb gibt es in dem Formular ein extra Kästchen unter der Rubrik Nebenforderungen.

Außer Du machst Eure eigene Forderung und nur diese geltend.
Zwischen Firmen 8% über basis und Privatperson 5% über Basis.

Gruß Carmen
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