hi zusammen,
hab da mal ne frage an die bayerische fraktion hier im forum.
hab nen mb wo der schuldner im ausland sitzt. alles gut schön. jetzt meint cheffe, ich solle mal dem mandanten was zur internationen zuständigkeit des ag coburg schreiben und ganz ehrlich, ich hab keine ahnung was er will. hab schon gegoogelt usw aber nichts gefunden.
habt ihr ne idee, was ich dazu schreiben kann?
danke schon mal
internationale zuständigkeit
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo!
Ich bin zwar von der bayerischen Fraktion, hatte so etwas aber noch nie. Beim g....eln bin ich auf die "schwaben.ihk" gestoßen. Hier steht etwas drin über internationale Zuständigkeiten.
Sorry, dass ich dir nicht mehr helfen kann.
Ich bin zwar von der bayerischen Fraktion, hatte so etwas aber noch nie. Beim g....eln bin ich auf die "schwaben.ihk" gestoßen. Hier steht etwas drin über internationale Zuständigkeiten.
Sorry, dass ich dir nicht mehr helfen kann.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Ich würde vielleicht erst einmal erläutern, warum ein dt. Gericht für die Sache zuständig ist. Denn nur dann kann ein Mahnverfahren in Deutschland durchgeführt werden.
Alles weitere ergibt sich dann aus § 703 d ZPO. Für den Mahnbescheid wäre eigentlich das Gericht zuständig, welches auch für die Klage zuständig ist. Wenn dieses in Bayern liegt, kommt man über § 689 ZPO wieder zum Amtsgericht Coburg.
Alles weitere ergibt sich dann aus § 703 d ZPO. Für den Mahnbescheid wäre eigentlich das Gericht zuständig, welches auch für die Klage zuständig ist. Wenn dieses in Bayern liegt, kommt man über § 689 ZPO wieder zum Amtsgericht Coburg.