Hallo!
Haben zuerst Mahnbescheid beantragt. Gegner hat Widerspruch eingelegt.
Nunmehr muß der Anwalt den Mahnbescheid begründen und Anträge stellen.
So jetzt meine Frage: Er muß doch die anteiligen Rechtsanwaltskosten mit reinnehmen. Welche nunmehr?? Die Gerichtskosten und die Differenzgebühr oder auch die außergerichtlichen Kosten??
Vielen Dank vorab ....
anteilige Rechtsanwaltskosten in der Klage
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Er muss die außergerichtliche Geschäftsgebühr mit geltend machen als Nebenforderung, wenn diese entstanden sind.
Die weiteren Kosten werden ja erst nach Abschluss des Verfahrens durch Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt. Die gehören nicht in die Klage. Er muss einfach den Klagantrag stellen (Hauptforderung nebst Zinsen), die außergerichtlichen Kosten mit aufnehmen (also ...nebst vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von....zu bezahlen) und ggf. beantragen, der Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen (wobei wir das selten extra machen).
Die weiteren Kosten werden ja erst nach Abschluss des Verfahrens durch Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt. Die gehören nicht in die Klage. Er muss einfach den Klagantrag stellen (Hauptforderung nebst Zinsen), die außergerichtlichen Kosten mit aufnehmen (also ...nebst vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von....zu bezahlen) und ggf. beantragen, der Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen (wobei wir das selten extra machen).