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Anwaltsgebühr für Anforderung OE Verzeichnis ?

Verfasst: 05.12.2006, 15:02
von Pauline007
hallo !

Fällt für die Anforderung des Vermögensverzeichnisses außer den 15,00 Euro bei Gericht eine Anwaltsgebühr an. Kann man hier eine 3309 abrechnen. ?
Habe hier sache. Sch. hat ev. geleistet. Verzeichnis angefordert. Nichts zu holen. Abrechnen WV 3 Jahre.

Verfasst: 05.12.2006, 15:18
von Bärchen
Für das bloße Anfordern des Vermögensverzeichnis fällt m.W. nach keine RA-Geb. an.

Würde das aber nicht mit Bestimmtheit sagen. Wir rechnen es nur nie ab und ich hab das auch in der Schule nicht anders gelernt.

Gruß Nina

Verfasst: 05.12.2006, 15:44
von Curry
Also ich würde schon sagen, dass auch für die Anforderung des Vermögensverzeichnisses eine Gebühr anfällt. Haben wir das hier nicht schon mal gehabt, ich habe es nur nicht wiedergefunden.

Vielleicht weiß da ja noch mal jemand genauer Bescheid.

Verfasst: 05.12.2006, 17:19
von stein
würde mich auch interessieren - deshalb nach oben geschoben -

Verfasst: 05.12.2006, 20:11
von Sandra S.
Hallo,

würde sagen, es entsteht eine Gebühr. Du hast ja das Vermögensverzeichnis schließlich geprüft. Sicher bin ich mir da allerdings auch nicht. Reines Bauchgefühl.

Liebe Grüße
von Sandra

Verfasst: 05.12.2006, 20:29
von Anton79
ne wenn schon vollstreckt wurde und ne gebühr angefallen ist, und es wird dann im foglenden nur das e.V.protokoll angefordert, gibt es keine 2 te gebühr für.

Verfasst: 06.12.2006, 06:40
von Pauline007
hallo anton.
es wurde aber nicht vollstreckt, sondern nur das ev protokoll angefordert. hm ?

Verfasst: 06.12.2006, 08:24
von Gast
Im RVG für Anfänger (Rd.-Nr. 1854) habe ich das gefunden:

M. E. wird der Rechtsanwalt auch dann bereits in einem Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses tätig, so daß ihm die 0,3 Verfahrensgebühr entsteht, wenn er nur einen Antrag auf Erteilung einer Abschrift des vom Schuldner bereits für einen anderen Gläubiger aufgestellten Vermögensverzeichnisses stellt.

Verfasst: 06.12.2006, 08:33
von Feierabend
Habe bislang die Gebühr nur immer dann abgerechnet, wenn die EV auf unseren Antrag hin abgegeben worden ist.

Verfasst: 06.12.2006, 09:34
von Sunny
Ich habe die Gebühr eigentlich immer mit in Ansatz gebracht, wenn wir das Protokoll angefordert haben. Bis jetzt hat sich da auch nie jemand beschwert. Meine Kollegin hat mir das mal vor Monaten so gesagt.