Anwaltsgebühr für Anforderung OE Verzeichnis ?
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Dann rechne ich das ab sofort auch immer mit ab!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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Also dann rechnen wir sie in zukunft bei antrag auf erteilung des verzeichnisses ab.
danke !!!!!
danke !!!!!
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
Juhuu zusammen,
hab ne Akte auf den Tisch, die ich abrechnen soll. Verlauf ist folgender:
anwaltliches Aufforderungsschreiben an Schulder
Antrag auf Erlaß des MB
Antrag auf Erlaß des VB
CEG-Recherche über RA-Micro
festgestellt daß er die EV bereits abgegeben hat
Anforderung des Vermögensverzeichnisses beim AG
So und nun meine Frage: Kann ich nun auch die 0,3 Gebühr in Ansatz bringen oder nicht? Meine Chefin ist der Meinung, daß dies noch nicht dazu gehört. Es streiten sich also die Geister drüber. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
hab ne Akte auf den Tisch, die ich abrechnen soll. Verlauf ist folgender:
anwaltliches Aufforderungsschreiben an Schulder
Antrag auf Erlaß des MB
Antrag auf Erlaß des VB
CEG-Recherche über RA-Micro
festgestellt daß er die EV bereits abgegeben hat
Anforderung des Vermögensverzeichnisses beim AG
So und nun meine Frage: Kann ich nun auch die 0,3 Gebühr in Ansatz bringen oder nicht? Meine Chefin ist der Meinung, daß dies noch nicht dazu gehört. Es streiten sich also die Geister drüber. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Du kannst die 0,3 Geb. nehmen (lt. Enders "RVG für Anfänger" 13. Aufl. Rd.Nr. 1854).
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Hey,
ja, kannst du abrechnen! Siehe oben ))
Oder wollt ihr umsonst ein VV anfordern, dieses durcharbeiten und dem Mandanten dazu etwas schreiben????????????
Auf was ihr achten solltet: Am besten VOR Beantragung eines MB prüfen, ob EV abgegeben ist
ja, kannst du abrechnen! Siehe oben ))
Oder wollt ihr umsonst ein VV anfordern, dieses durcharbeiten und dem Mandanten dazu etwas schreiben????????????
Auf was ihr achten solltet: Am besten VOR Beantragung eines MB prüfen, ob EV abgegeben ist
Das aus Enders hab ich ihr ja gezeigt und da meinte sie, daß wäre so ne sache, weil manchen das halt anders sehen und nun solle ich das mit euch hier diskutieren.
Ich würde sie auch abrechnen. Im RVG Kommentag von Mayer / Kroiß steht darüber nichts.
Ich würde sie auch abrechnen. Im RVG Kommentag von Mayer / Kroiß steht darüber nichts.
Aber du hast ja auch was dafür getan - ans Gericht geschrieben und das Verzeichnis angefordert und es danach auch ausgewertet. Also ich denke schon, dass man dafür auch die Gebühr abrechnen kann.