hallo !
Fällt für die Anforderung des Vermögensverzeichnisses außer den 15,00 Euro bei Gericht eine Anwaltsgebühr an. Kann man hier eine 3309 abrechnen. ?
Habe hier sache. Sch. hat ev. geleistet. Verzeichnis angefordert. Nichts zu holen. Abrechnen WV 3 Jahre.
Anwaltsgebühr für Anforderung OE Verzeichnis ?
Für das bloße Anfordern des Vermögensverzeichnis fällt m.W. nach keine RA-Geb. an.
Würde das aber nicht mit Bestimmtheit sagen. Wir rechnen es nur nie ab und ich hab das auch in der Schule nicht anders gelernt.
Gruß Nina
Würde das aber nicht mit Bestimmtheit sagen. Wir rechnen es nur nie ab und ich hab das auch in der Schule nicht anders gelernt.
Gruß Nina
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Also ich würde schon sagen, dass auch für die Anforderung des Vermögensverzeichnisses eine Gebühr anfällt. Haben wir das hier nicht schon mal gehabt, ich habe es nur nicht wiedergefunden.
Vielleicht weiß da ja noch mal jemand genauer Bescheid.
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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hallo anton.
es wurde aber nicht vollstreckt, sondern nur das ev protokoll angefordert. hm ?
es wurde aber nicht vollstreckt, sondern nur das ev protokoll angefordert. hm ?
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
Im RVG für Anfänger (Rd.-Nr. 1854) habe ich das gefunden:
M. E. wird der Rechtsanwalt auch dann bereits in einem Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses tätig, so daß ihm die 0,3 Verfahrensgebühr entsteht, wenn er nur einen Antrag auf Erteilung einer Abschrift des vom Schuldner bereits für einen anderen Gläubiger aufgestellten Vermögensverzeichnisses stellt.
M. E. wird der Rechtsanwalt auch dann bereits in einem Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses tätig, so daß ihm die 0,3 Verfahrensgebühr entsteht, wenn er nur einen Antrag auf Erteilung einer Abschrift des vom Schuldner bereits für einen anderen Gläubiger aufgestellten Vermögensverzeichnisses stellt.
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Habe bislang die Gebühr nur immer dann abgerechnet, wenn die EV auf unseren Antrag hin abgegeben worden ist.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Ich habe die Gebühr eigentlich immer mit in Ansatz gebracht, wenn wir das Protokoll angefordert haben. Bis jetzt hat sich da auch nie jemand beschwert. Meine Kollegin hat mir das mal vor Monaten so gesagt.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]