Hallo allerseits,
mich würde mal interessieren wie ihr vorgeht, wenn der Schuldner verstorben ist?
Wir fragen meist beim Nachlassgericht an, ob Erben vorhanden sind und bekommen hierüber i. d. R. dann Auskunft.
Das Geburts- und Sterbedatum haben wir eigentlich immer.
Habe jetzt den Fall, dass GVZ mitteilt, Schuldnerin sei gerade erst verstorben.
Fragt ihr beim EMA oder Standesamt nach?
Wenn ja wie sieht die Anfrage aus und welche Infos kann man dort kriegen?
LG
Manuela
Schuldner verstorben: wie macht ihr das?
Hallo Manuela,
es kommt natürlich immer auf die Höhe der Gesamtforderung an, ob ich empfehlen würde, die Sache weiterzuverfolgen gegen die Erben.
Auch wenn ich den Fall (meiner Erinnerung nach) in der Praxis noch nie hatte (ich arbeite in einer eher kleinen Kanzlei, 2 RAe) würde ich zunächst mal beim zuständigen Nachlaßgericht anfragen, wer die gesetzlichen Erben nach dem Verstorbenen sind.
Du kannst dann die Erteilung einer Abschrift des Erbscheins beantragen, was sich aus taktischen Gründen jedoch erst sechs Monate nach Todestag empfiehlt, da dann die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist
Wenn nämlich die Erben nicht wissen, daß noch Verbindlichkeiten gegenüber Eurer Mandantschaft bestehen, werden sie das Erbe evtl. eher annehmen, als wenn sie das wüßten
Du verstehst ?
es kommt natürlich immer auf die Höhe der Gesamtforderung an, ob ich empfehlen würde, die Sache weiterzuverfolgen gegen die Erben.
Auch wenn ich den Fall (meiner Erinnerung nach) in der Praxis noch nie hatte (ich arbeite in einer eher kleinen Kanzlei, 2 RAe) würde ich zunächst mal beim zuständigen Nachlaßgericht anfragen, wer die gesetzlichen Erben nach dem Verstorbenen sind.
Du kannst dann die Erteilung einer Abschrift des Erbscheins beantragen, was sich aus taktischen Gründen jedoch erst sechs Monate nach Todestag empfiehlt, da dann die Ausschlagungsfrist abgelaufen ist
Wenn nämlich die Erben nicht wissen, daß noch Verbindlichkeiten gegenüber Eurer Mandantschaft bestehen, werden sie das Erbe evtl. eher annehmen, als wenn sie das wüßten
Du verstehst ?
- happykitcat
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Man Andreas du bist aber gemein aber ich würde es genauso machen, dann hat man wenigstens noch eine Chance an die Forderung zu kommen.
Liebe Grüße aus Berlin
Katja
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Katja
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
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Tja, Katja, man muß ja schauen, wo man bleibt, und Erfolge vorweisen können, die andere Kanzleien nicht bringen
Und dazu gehören nun auch mal solche Dinge
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Hallo Andreas,
darüber müssen wir wohl mal nachdenken, die sechs monate abzuwarten.
Ich denke mein Chef möchte immer schnellstmöglich gegen die Erben vorgehen, aber vielleicht ist das nicht immer das praktikabelste
Also, wie gesagt, die Anfragen beim Nachlassgericht kenne ich, seht ihr sonst noch Möglichkeiten zur Anfrage???
Ach übrigens:
Es ging doch mal in nem anderen Beitrag "Person vermisst" um diese Beschwerde beim Einwohnermeldeamt!
Kannst du uns bei Gelegenheit mal deine ERfahrungen damit schildern und vor allem würde mich interessieren was diese Beschwerde bringt?
(Es war glaube ich ne Anzeige wegen Verletzung der Meldepflicht )
Viele Grüße an diesem Dienstagmorgen!
Manuela
darüber müssen wir wohl mal nachdenken, die sechs monate abzuwarten.
Ich denke mein Chef möchte immer schnellstmöglich gegen die Erben vorgehen, aber vielleicht ist das nicht immer das praktikabelste
Also, wie gesagt, die Anfragen beim Nachlassgericht kenne ich, seht ihr sonst noch Möglichkeiten zur Anfrage???
Ach übrigens:
Es ging doch mal in nem anderen Beitrag "Person vermisst" um diese Beschwerde beim Einwohnermeldeamt!
Kannst du uns bei Gelegenheit mal deine ERfahrungen damit schildern und vor allem würde mich interessieren was diese Beschwerde bringt?
(Es war glaube ich ne Anzeige wegen Verletzung der Meldepflicht )
Viele Grüße an diesem Dienstagmorgen!
Manuela
Hallo Manuela,
was du ansprichst, war keine Beschwerde, sondern eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Meldebestimmungen
Erstattest du eine solche Anzeige, ermittelt üblicherweise ein Außendienst der Meldebehörde, was wesentlich effektiver ist als eine reine EMA-Anfrage.
Obwohl ich noch nicht viele dieser Fälle hatte (muß halt immer zum Sachverhalt passen), scheint eine solche Anzeige doch recht erfolgversprechend, wenn man es nicht gerade mit einer unwilligen Behörde zu tun hat.
was du ansprichst, war keine Beschwerde, sondern eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Meldebestimmungen
Erstattest du eine solche Anzeige, ermittelt üblicherweise ein Außendienst der Meldebehörde, was wesentlich effektiver ist als eine reine EMA-Anfrage.
Obwohl ich noch nicht viele dieser Fälle hatte (muß halt immer zum Sachverhalt passen), scheint eine solche Anzeige doch recht erfolgversprechend, wenn man es nicht gerade mit einer unwilligen Behörde zu tun hat.
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Hallo Andreas,
genau die meinte ich...
Werde mal drüber nachdenken!
Nochwas zu der verstorbenen Person:
Ich habe mir gerade nochmal durchgelesen was wir dazu geschrieben haben:
Du meintest doch sicherlich aus taktischen Gründen wartet man bis zu 6 Wochen nach Todeszeitpunkt, nicht 6 Monate, oder???
Ich habe dann selber 6 Monate geschrieben, allerdings hatte ich die ganze Zeit die 6-Wochen-Frist im Kopf!
Ich kenne nur eine Ausschlagungsfrist von 6 Wochen...
Viele grüße
Manuela
genau die meinte ich...
Werde mal drüber nachdenken!
Nochwas zu der verstorbenen Person:
Ich habe mir gerade nochmal durchgelesen was wir dazu geschrieben haben:
Du meintest doch sicherlich aus taktischen Gründen wartet man bis zu 6 Wochen nach Todeszeitpunkt, nicht 6 Monate, oder???
Ich habe dann selber 6 Monate geschrieben, allerdings hatte ich die ganze Zeit die 6-Wochen-Frist im Kopf!
Ich kenne nur eine Ausschlagungsfrist von 6 Wochen...
Viele grüße
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habe gerade noch was dazu gefunden:
"Die Ausschlagung ist dabei gegenüber dem Nachlassgericht, also dem
Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, zu erklären. Die Sechswochenfrist, binnen der die Ausschlagung zu erklären ist, beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, in dem man erfahren hat, dass man Erbe geworden ist. Hatte der Erblasser seinen letzten Erstwohnsitz im Ausland oder hat sich der Erbe selbst bei Fristbeginn im Ausland aufgehalten, verlängert sich die Ausschlagungsfrist auf sechs Monate."
so weiß man natürlich nicht wann genau die Frist begonnen hat...
Daher wartet man wohl eher länger
Gruß
Manuela
"Die Ausschlagung ist dabei gegenüber dem Nachlassgericht, also dem
Amtsgericht in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, zu erklären. Die Sechswochenfrist, binnen der die Ausschlagung zu erklären ist, beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt, in dem man erfahren hat, dass man Erbe geworden ist. Hatte der Erblasser seinen letzten Erstwohnsitz im Ausland oder hat sich der Erbe selbst bei Fristbeginn im Ausland aufgehalten, verlängert sich die Ausschlagungsfrist auf sechs Monate."
so weiß man natürlich nicht wann genau die Frist begonnen hat...
Daher wartet man wohl eher länger
Gruß
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Auch auf die Gefahr hin, dass sowieso niemand mehr liest, was ich heut morgen hier alles schreibe:
Wo kriegt man raus, ob es überhaupt stimmt, dass jemand verstorben ist?
ich glaube zwar kaum, dass jemand so etwas erfindet und dem GVZ erzählt, aber wenn ich es nun schwarz auf weiß brauche, wo bekomme ich die Sterbeurkunde und bekomme ich die Auskunft überhaupt?
So, jetzt ist aber erstmal schluss mit den vielen Fragen!!!
Wo kriegt man raus, ob es überhaupt stimmt, dass jemand verstorben ist?
ich glaube zwar kaum, dass jemand so etwas erfindet und dem GVZ erzählt, aber wenn ich es nun schwarz auf weiß brauche, wo bekomme ich die Sterbeurkunde und bekomme ich die Auskunft überhaupt?
So, jetzt ist aber erstmal schluss mit den vielen Fragen!!!