Zweitem Mahnbescheidsantrag in selber Sache.

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Susann84
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#1

14.09.2009, 12:57

Hi,
habe da mal wieder in Problemchen. Wir haben im Januar einen Mahnbescheid (online) beantragt und daraufhin hat der Gegner begonnen zu zahlen. Seine Raten waren hoch genug um alle unsere Kosten und Zinsen und auch einen Teil der Hauptforderung zu tilgen. Doch jetzt zahlt er schon eine Weile nicht und ich muss (da bereits mehr als 1/2 Jahr seit Zustellung des MB vergangen sind) einen erneuten Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides rausschicken. Wir machen das hier mit RA-Micro über EGVP (bin aber erst seit vier Wochen hier und muss mich erstmal da reinfinden).
Mein Problem bei der ganzen Sache ist das Folgende: Wir könne m. E. für den erneuten MB-Antrag keine neuen Rechtsanwaltsgebühren verlangen. Das Mahngericht berechnet doch aber automatisch die Kosten des Rechtsanwaltes für das Mahnverfahren. Und das ist ja nicht rechtmäßig. Ich kann keine Kosten "festsetzen" lassen, die bereits angefallen und gezahlt sind...

Liege ich mit meiner Annahme keine erneuten RA-Gebühren für den MB-Antrag zu bekommen falsch oder gibt es irgendeinen "Trick", wie ich dem Gericht klarmachen kann, dass diese bereits gezahlt sind? Die Kosten für den VB müssten dann aber, wenn es soweit kommen sollte, berechnet werden.

Ich hoffe sehr, dass mein Problem soweit verständlich geschildert ist und vielleicht irgendwer eine Tipp für mich hat.

Danke bereits im Voraus. Susann
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nephele
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#2

14.09.2009, 13:00

M.E. nach ist das jetzt "Pech". Die Frist gibt es ja nicht umsonst. Durch einen neuen MB werden auch die Kostenerneut fällig. Mir ist nichts bekannt, wonach man um die Zahlung "herumkommen" könnte.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Susann84
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#3

14.09.2009, 13:02

Ich rede doch aber nicht von den Gerichtskosten sondern von den Kosten unserer Beaugtragung. Und da gibt es einen §§ im RVg, dass es sich erst um einen neuen Auftrag handelt, wenn zwei Jahre dazwischen liegen.

Die Gerichtskosten sind mir klar und meinem Chef ist es sicher lieber, wenn er die RA-Gebühren ein zweites Mal bekommt. Aber es muss schon alles korrekt abgehen.
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nephele
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#4

14.09.2009, 13:10

Ja, hoppla, wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)

Mhm, also den Fall hatte ich auch noch nicht. Vielleicht einfach mal beim zuständigen Mahngericht anrufen und nachfragen, wie das in so einem Fall aussieht.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

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Zitat Sheldon Cooper
Katja88
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#5

14.09.2009, 13:12

Ich kenn mich mit RA-Micro nicht aus und alles aber für die Zukunft würde ich raten, den VB immer noch zu beantragen, auch wenn gezahlt wird. Sollten die Raten nämlich nicht eingehalten werden hat man gleich den Titel und fängt nicht wie in dem Fall bei Null an. So habe ich das während meiner Ausbildung immer machen müssen.

Deshalb hatten wir das Problem nie also kann ich dir zur Frage selbst leider keine Antwort geben ;-(
RafaHH
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#6

22.09.2009, 10:50

Hi Leute

ich hab da mal ne frage!!!
Es ist so: Wir haben einen Mahnbescheidsantrag gemacht ihn dann aber nicht weiter verfolgt, da Zahlungen gekommen sind. Jetzt kommen keine Zahlungen mehr und wir wollen einen neue machen.
kann ich die vorherigen Kosten des Mahnbescheides gelten machen/bei "sonstige Auslagen" als "Kosten für vorherigen Mahnverfahren" rein schreiben????
jenniver
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#7

22.09.2009, 11:01

Ich würde die Zahlungen verrechnen: Kosten (MB) Zinsen HF und das übrig bleibt im MB geltend machen. Ihr solltet, auch wenn auf einen MB Teilzahlungen geleistet werden, dem Gegner erklären, dass ihr trotzdem einen VB beantragt und erst daraus vollstreckt, wenn er die Zahlungen - wie jetzt - einstellt. Dann bist du immer auf der sicheren Seite.
Susann84
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#8

22.09.2009, 12:35

Hi, wir hatten ja das relativ selbe Problem.

Wir haben es jetzt so gehandhabt, dass wir die ganzen Zahlungseingänge auf die Hauptforderung und Zinsen gebucht haben und zu der Restforderung einen erneuten Mahnbescheid beantragt haben. Die bereits angefallenen Kosten für den früheren Mahnbescheid haben wir natürlich wieder aus dem Forderungskonto raus genommen. Die werden schließlich jetzt vom Mahngericht erneut berechnet und dann dürfte das hoffentlich seinen Gang gehen.

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Notfalls rufe einfach bei Gericht an (die haben aber meist nur Vormittags auf). Aber in Staßfurt sind die Mitarbeiter ganz nett und standen mir mit Rat und Tat zur Seite.

LG und viel Erfolg.
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Linda
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#9

01.10.2009, 11:45

Die Überschrift passt schon mal aber mein Fall ist etwas anders gelagert:
Wir haben einen Mahnbescheid gegen eine Mieterin gemacht, die hat inzwischen EV abgegeben und zahlt auch nicht. Nun habe ich aus dem Mietvertag entnehmen können, dass dieser von 2 Personen abgeschlossn wurde, nämlich vom Lebenspartner. Dieser kann ja zur Zahlung auch herangezogen werden. Meine Frage: Es wurde versäumt einen MB für beide als Gesamtschuldner zu machen, kann ich nun nochmal einen machen gegen ihn über die gleiche Ford? Oder kann man den noch anhängen an den ersten? Danke für Eure Tipps
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