Mahnbescheid - Geschäftsgebühr?

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Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#1

29.08.2009, 12:59

Hallo liebe Foreno's!
Habe heute ein Problem, welches für Euch wahrscheinlich keines ist.
Ich wollte dies eigentlich gestern schon einstellen, bin aber ständig rausgeflogen. Deshalb meine Frage:
Ich muss einen MB machen. Die Gegenseite wurde zur Zahlung aufgefordert unter Fristsetzung. Wir haben allerdings unsere Kosten nicht in Rechnung gestellt. Es war nur ein ganz normales Schreiben.
Darf ich jetzt im MB für die vorgerichtliche Tätigkeit eine Gebühr verlangen oder nicht? Ich hätte ja gesagt, nachdem wir ja vorgerichtlich tätig waren. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Lieben Dank für Eure Hilfe.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Krümelchen
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#2

29.08.2009, 22:54

Also, ich bin zwar noch in der Ausbildung, bearbeite aber die MB schon länger eigenständig und mir warf sich diese Frage auch mal auf. Hatte diesen Fall nun schon länger nicht mehr, aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann ist es egal, dass ihr die Kosten nicht in Rechnung gestellt habt. Durch das Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung ist der Schuldner ja nach Ablauf der Frist in Verzug und muss somit eure Kosten übernehmen. Also kannst du die Geschäftsgebühr ganz normal mit geltend machen. Wie gesagt, wenn ich mich richtig entsinne :)
janii
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#3

29.08.2009, 23:19

hi,
kannste auf jeden Fall... die Fristsetzung hat in dem Fall ja nur Bedeutung für die Zinsen, die du dann noch verlangen könntest (auf die RA-Gebühren)...
Euer Mandant hat ja (aus dem Gesichtspunkt des Verzuges) einen Anspruch auf Erstattung der Kosten gegenüber dem Gegner..
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