habe hier eine Mandantin, die auf eine Forderung von der T*le*om über deren wohl allen bekannten Rechtsanwälte Ratenzahlungen getätigt hat auf die offene Forderung.
Die Gegenseite hat in ihrer Forderungsaufstellung eine Gebühr für die abgeschlossene Ratenzahlung drin. Der Betrag ist auch korrekt, allerdings wurde dieser Betrag der Mandantin nie gesondert in Rechnung gestellt und er taucht das erste Mal in dieser Aufstellung auf. Dementsprechend ist lt. Gegenseite noch ein Betrag offen, eben die Gebühr + Zinsen - davon abgesehen dass die die Zinsen falsch berechnet haben
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Die haben 2006 auch schon über diesen Restbetrag einen MB beantragt, gegen den wir natürlich Widerspruch erhoben haben. Seit dem kommt die Akte immer wieder sporadisch aus dem Schrank, wenn alle 6 Monate mal ein Brief ins Haus flattert.
Da der Betrag für die RZ-Vereinbarung der Mandantin nie in Rg. gestellt worden ist, würde ich einfach sagen, bekommt ihr nicht, keine Rechnung gestellt. Dann holen die das dann nach, okay, sollen die tun, aber dann ist ja immerhin die Sache erledigt. M. E. haben die auch unsere Kosten zu tragen, da wir von der Mandantin bzgl. dieses Restbetrages beauftragt worden sind.
Wie würdet ihr hier vorgehen? Ich steh hier irgendwie vor ner großen Wand um kommt nicht drum herum. Ich hoffe, ich hab mich nicht zu wirr ausgedrückt, die Sache ist total dämlich irgendwie
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