Problem bezüglich Mahnverfahren

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
ReNoJule

#1

27.08.2009, 14:41

Hallo,
ich bin heute mit meinem Chef alleine in der Kanzlei und soll nun einen Mahnbescheid in einer Sache machen.

Kurze Schilderung des Falls:

Unser Mandant bekommt von seinem ehemaligen Kumpel noch 12,500 € die er ihm geliehen hat. Er hat aber keine Beweise dafür und der Kumpel zahlt nur nicht die ausgemachten Raten.

Meine Frage nun, können wir den MB einreichen obwohl unser Mandant es nicht Beweisen kann?

Danke
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Kasimir1603
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#2

27.08.2009, 14:43

Klar kann man das machen. Wenn Du jemanden ärgern willst, kannste auch einfach mal so nen Mahnbescheid beantragen, das Mahngericht überprüft ja die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht. Blöd wirds nur, wenn der Gegner Widerspruch einreicht :(

Gibt es denn Zeugen dafür, dass Euer Mdt. dem Schuldner die 12.500 € geliehen hat?
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





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Bibi
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#3

27.08.2009, 14:44

Na klar, kannst Du den Antrag stellen. Euer Mandant muss es ja erst beweisen, wenn es zum gerichtlichen Verfahren kommt, also wenn sein Kumpel Einspruch / Widerspruch erhebt. Euer Mandant sollte sich aber gut überlegen, ob er das Risiko eingehen will, ohne Beweise und Zeugen so einen Prozess anzustrengen. Aber Notfalls macht er halt nach Einlegung des Rechtsmittels nicht mehr weiter, dann geht die Sache eh unter.
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ReNoJule

#4

27.08.2009, 14:45

Nein die gibt es leider ja auch nicht. Unser Mandant kann allerdings genau sagen wann und für welche sache er ihm das geld gegeben hat.

Aber dann werde ich den MB mal fertig machen
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Bibi
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#5

27.08.2009, 14:47

Da fragt man sich doch ernsthaft, wie naiv und gutgläubig mache Leute sind. Ich würde nicht mal niemals und nicht mal meinem besten Freund so viel Geld ohne einen schriftlichen Nachweis leihen. Bei Geld hört nämlich die Freundschaft auf, wie es so schön heißt.

Na dann wünsch ich Euch mal viel Glück dass der Kumpel den MB und den VB gegen sich ergehen lässt.
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#6

27.08.2009, 14:48

Dies wird dann schwierig werden, wenn der Gegner Widerspruch einlegt und Ihr eine Anspruchsbegründung fertigen müsst und dann keine Beweismittel habt.
LG Heike19
ReNoJule

#7

27.08.2009, 14:48

Ja das sehe ich genauso.

Danke für die schnelle hilfe
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Gretchen
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#8

27.08.2009, 15:22

hat der Mdt denn nicht mal nen Kontoauszug über die Überweisung oder hat er dem das Geld auch noch in bar ausgehändigt?? Sonst hätte man wenigstens den Beweis, dass Geld geflossen ist.

Wer verleiht auch so viel Geld ohne schriftliche Vereinbarung :vogel
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#9

31.08.2009, 08:06

Gretchen hat geschrieben:hat der Mdt denn nicht mal nen Kontoauszug über die Überweisung oder hat er dem das Geld auch noch in bar ausgehändigt?? Sonst hätte man wenigstens den Beweis, dass Geld geflossen ist.

Wer verleiht auch so viel Geld ohne schriftliche Vereinbarung :vogel
genau, das ist noch eine gute idee . . . kontoauszug zeigen . . .
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Bibi
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#10

31.08.2009, 09:30

Selbst wenn der Mdt. den Kontoauszug hat kann der Kumpel dann ja immer noch behaupten, dass das Geld ein Geschenk war. Ich glaub das reicht als Nachweis nicht so wirklich aus.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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