Hallo Ihr Lieben,
im Antrag auf Erlass des VB´s kann man ja zwischen der Zustellung des VB´s durch das Gericht oder den GVZ wählen.
In meiner "alten" Kanzlei wurden die VB´s immer durch das Gericht , in meiner "jetzigen" Kanzlei durch den GVZ zugestellt.
Bitte klärt mich mal auf, wo hier die Vor- bzw. Nachteile beider Zustellungsarten sind? Welche Zustellung bevorzugt Ihr?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Zustellung VB durch Gericht oder GVZ
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Hallo Finja,
Jetzt lassen wir die VB in 99 % der Fälle vom GVZ zustellen. Wir machen somit ZV-Auftrag an den GVZ und bitten um gleichzeitige Zustellung des VB. Das ist ja rechtens, weil der Titel entweder vor oder gleichzeitig mit der ZV zugestellt werden muss. Somit ist der Schuldner nicht "vorgewarnt", was der Fall wäre, wenn man den VB durch das Gericht zustellen lässt.
So war bzw. ist es bei mir auch.In meiner "alten" Kanzlei wurden die VB´s immer durch das Gericht , in meiner "jetzigen" Kanzlei durch den GVZ zugestellt.
Jetzt lassen wir die VB in 99 % der Fälle vom GVZ zustellen. Wir machen somit ZV-Auftrag an den GVZ und bitten um gleichzeitige Zustellung des VB. Das ist ja rechtens, weil der Titel entweder vor oder gleichzeitig mit der ZV zugestellt werden muss. Somit ist der Schuldner nicht "vorgewarnt", was der Fall wäre, wenn man den VB durch das Gericht zustellen lässt.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Da wir in aller Regel als erstes die Kontopfändung machen, hat ja auch den größten Erfolg, kann m. E. nur die Zustellung per Gericht erfolgen.
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3584
- Registriert: 30.01.2008, 09:20
- Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Augsburg
Wir lassen immer durch das Gericht zustellen.
Vorteile bzw. Unterschiede könnte ich jetzt keine benennen.
Evtl. fallen durch die Zustellung durch den GRVZ höhere Kosten an, wenn nicht gleichzeitig mit der Zustellung vollstreckt wird.
Ob auch die Wartezeit bis zur Zustellung länger ist kann ich nicht sagen, weil mir wie gesagt die Vergleichswerte fehlen.
Vorteile bzw. Unterschiede könnte ich jetzt keine benennen.
Evtl. fallen durch die Zustellung durch den GRVZ höhere Kosten an, wenn nicht gleichzeitig mit der Zustellung vollstreckt wird.
Ob auch die Wartezeit bis zur Zustellung länger ist kann ich nicht sagen, weil mir wie gesagt die Vergleichswerte fehlen.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Wie Jupp.
Die gewollte(n) Zwangsvollstreckungsmaßnahme(n) spielen eine wesentliche Rolle, wie man es macht.
Die gewollte(n) Zwangsvollstreckungsmaßnahme(n) spielen eine wesentliche Rolle, wie man es macht.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Bibi
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 562
- Registriert: 05.12.2007, 08:45
- Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: @home
Kann mich nur anschließen. Je nachdem, welche ZV-Maßnahme Du durchführen willst, kannst Du danach entweder per Gericht oder per GVZ zustellen lassen.
Der Einfachheit halber lasse ich aber immer durch das Gericht zustellen.
Der Einfachheit halber lasse ich aber immer durch das Gericht zustellen.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.