Hallo Ihr Lieben!
Ich habe folgende Frage:
Wenn der Antragsteller im automatischen Mahnverfahren eine Stiftung ist, welche Rechtsform gebe ich denn im MB an? Unsere Köpfe qualmen schon
Lieben Gruß,
Kerstinchen
Bezeichnung des Antragstellers im MB
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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eine Stiftung ist eine SdÖR, der gesetzliche Vertreter der Vorstand. Dies kann man bei RA-Micro unter Hilfe - Bescheide - Automatisierter MB - nachlesen
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Kerstinchen
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- Registriert: 22.11.2006, 19:16
Das habe ich auch schon überlegt. Aus dem uns vorliegenden Schriftverkehr ergibt sich dies leider nicht. Ein Nachfrage hat auch nur die Auskunft ergeben, "es ist eine Stiftung".
Habe es gerade gegoogelt. Es gibt die Rechtsformen "Stiftung des öffentlichen Rechts", "Stiftung des privaten Rechts" und "Gemeinnützige Stiftung".
Lieben Gruß,
Kerstinchen
Habe es gerade gegoogelt. Es gibt die Rechtsformen "Stiftung des öffentlichen Rechts", "Stiftung des privaten Rechts" und "Gemeinnützige Stiftung".
Lieben Gruß,
Kerstinchen
Mein Chef hat auch eine Stiftung und führt in der Bezeichnung gGmbH. Daher sollte Kerstinchen mal auf den Namen der Stiftung schauen.
- Kerstinchen
- Forenfachkraft
- Beiträge: 104
- Registriert: 22.11.2006, 19:16
@ Linnea
Aus den uns vorliegenden Unterlagen hat sich die genaue Bezeichnung nicht ergeben. Bisher gab es bei uns auch nur den Fall gGmbH. Ich habe daher nochmals bei der Mandantin angerufen und nachgehakt. Bin jetzt schlauer... Stiftung des öffentlichen Rechts *grins*
Dankeschön!
Lieben Gruß,
Kerstinchen
Aus den uns vorliegenden Unterlagen hat sich die genaue Bezeichnung nicht ergeben. Bisher gab es bei uns auch nur den Fall gGmbH. Ich habe daher nochmals bei der Mandantin angerufen und nachgehakt. Bin jetzt schlauer... Stiftung des öffentlichen Rechts *grins*
Dankeschön!
Lieben Gruß,
Kerstinchen