Bezeichnung des Antragstellers im MB

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Kerstinchen
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#1

27.11.2006, 11:55

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe folgende Frage:

Wenn der Antragsteller im automatischen Mahnverfahren eine Stiftung ist, welche Rechtsform gebe ich denn im MB an? Unsere Köpfe qualmen schon :D

Lieben Gruß,

Kerstinchen
Gast

#2

27.11.2006, 11:58

Könnte es sich dabei um eine gGmbH handeln?
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#3

27.11.2006, 12:02

eine Stiftung ist eine SdÖR, der gesetzliche Vertreter der Vorstand. Dies kann man bei RA-Micro unter Hilfe - Bescheide - Automatisierter MB - nachlesen
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Kerstinchen
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#4

27.11.2006, 12:09

Das habe ich auch schon überlegt. Aus dem uns vorliegenden Schriftverkehr ergibt sich dies leider nicht. Ein Nachfrage hat auch nur die Auskunft ergeben, "es ist eine Stiftung".

Habe es gerade gegoogelt. Es gibt die Rechtsformen "Stiftung des öffentlichen Rechts", "Stiftung des privaten Rechts" und "Gemeinnützige Stiftung".

Lieben Gruß,

Kerstinchen
Gast

#5

27.11.2006, 12:13

Mein Chef hat auch eine Stiftung und führt in der Bezeichnung gGmbH. Daher sollte Kerstinchen mal auf den Namen der Stiftung schauen.
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Kerstinchen
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#6

27.11.2006, 12:19

@ Linnea

Aus den uns vorliegenden Unterlagen hat sich die genaue Bezeichnung nicht ergeben. Bisher gab es bei uns auch nur den Fall gGmbH. Ich habe daher nochmals bei der Mandantin angerufen und nachgehakt. Bin jetzt schlauer... Stiftung des öffentlichen Rechts *grins*

Dankeschön!

Lieben Gruß,

Kerstinchen
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