Forderungen wurden bestritten - Frist zur Klageinreichung???

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Ahurani

#1

27.11.2006, 11:01

Hallo,

hab ne Frist verbummelt. :( Wenn der Inso-Verwalter eine Forderung bestritten hat, dann muss doch innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnis des Bestreitens Klage eingereicht werden. Könnt Ihr mir sagen welcher § das ist und innerhalb welcher Frist man Klage einreichen muss? 1000 Dank Euch!!!!!!!!!!!
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Curry
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#2

27.11.2006, 11:15

Also ich habe in der InsO zu einer Frist nichts gefunden. Dazu habe ich den § 174 ff. gelesen.

Ist euer Anspruch denn schon tituliert?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Ahurani

#3

27.11.2006, 12:20

Hallo,

nein der Anspruch ist noch nicht tituliert. Ach Mist, ich hatte es mir kopiert, aber bereits mit nach Hause genommen, da ich nicht mehr lange hier sein werde. Ich meine es ist eine sehr kurze Frist, ja vielleicht sogar 2-Wochen-Frist gewesen. *grübel*
Ahurani

#4

27.11.2006, 12:25

Haaabs gefunden! :) :) :)

§ 189 ist es! ;)
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Curry
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#5

27.11.2006, 12:28

:applaus
Curry

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