Klageantrag bei Widerspruch ggn. MB

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arcangel71
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#1

04.08.2009, 14:32

Gegenseite hat Widerspruch gegen MB eingelegt. Ich muss jetzt Klage begründen.

Wie sieht es mit den Kosten des Mahnverfahrens (Gerichts-/ und RA Kosten) aus ? Kann man die auch mit in einem Klageantrag rein nehmen oder werden die über den KFB ausgeglichen ?
2.
die Beklagte zu verurteilen an die Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten und Kosten des Mahnverfahrens i.H.v. 1.960,05 € nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
gkutes

#2

04.08.2009, 14:34

Die gebühr für den MB wird voll auf die VG des Verfahrens angerechneet!!!
die 20 € PTE kannst du dann im Kfb geltend machen
arcangel71
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#3

04.08.2009, 14:36

Ah, Danke !

D.h. ich mache nur die 1,3 GG plus PTE im Antrag geltend ?!
nicole73
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#4

04.08.2009, 14:36

es reicht aus, wenn du beantragst,

... dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
zenzi75
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#5

04.08.2009, 14:37

wir schreiben das immer so:

1. ...

2.
sowie die Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13, 14 RVG i. V. m. Nr. 2400 VV RVG nebst Auslagen und Mehrwertsteuer gem. Nr. 7002 und 7008 VV RVG als Verzugsschaden in Höhe von ..... EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis-zinssatz seit dem Zustellung der Klage zu zahlen.

und so begründen wir das Ganze dann:

I.
...

II.
Da sich der Beklagte in Verzug befindet, hat er auch die Kosten der Rechtsver-folgung des Klägers gem. §§ 280 II, 286 BGB zu tragen, welche mit dem Klagean-trag zu 2) geltend gemacht werden (gem. Vorbemerkung 3 (4) VV RVG, BGH-Urteil vom 07.03.3007, Az. VIII ZR 86/06). Diese berechnet sich wie folgt:

...Rg...

Der geltend gemachte Zinsanspruch rechtfertigt sich dem Grunde nach aus dem Gesichtspunkt des Zahlungsverzuges.
nicole73
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#6

04.08.2009, 14:37

Die GG machst du als nebenforderung (nicht streitwerterhöhend) als Klageantrag zu 2) geltend.
Suse
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#7

04.08.2009, 14:40

zenzi75 hat geschrieben:wir schreiben das immer so:

1. ...

2.
sowie die Geschäftsgebühr gem. §§ 2, 13, 14 RVG i. V. m. Nr. 2400 VV RVG .
Die Geschäftsgebühr ist Nr. 2300 VV
LG, Ela
zenzi75
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#8

04.08.2009, 14:44

Die Geschäftsgebühr ist Nr. 2300 VV
jup... is richtig... im Eifer des :fecht wieder die Nr. vertauscht... :ohmann
arcangel71
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#9

04.08.2009, 15:21

Danke !

Wie ist das eigentlich, wenn es bei der Berechnung der Hauptforderung im MB einen Rechenfehler gab ?

Kann man dann einfach den korrigierten Betrag als Antrag zu 1) geltend machen oder muss man darauf hinweisen ?
Kementari
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#10

04.08.2009, 16:58

Im Klageantrag den richtigen Betrag nennen und in der anschließenden Begründung dann auf den Fehler hinweisen und halt entsprechende Anlage als Nachweis mit bei, dass die jetzt geltend gemachte Forderung richtig ist. Es müssen dann aber glaube ich weitere Gerichtskosten noch eingezahlt werden, da sich ja der Streitwert dann erhöht.

Bin bislang 2 x damit durchgekommen bei unseren Gerichten. Hatte allerdings auch schon negative Erfahrung damit, die dann aber der RA ausgemerzt hat im Termin *grins*. Weiß also nicht genau, wie man es von vorneherein besser machen könnte.
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