Geschäftsgebühr in den Mahnantrag?

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leni.nina.05
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#1

29.07.2009, 12:36

Hallo ihr Lieben,

ich verzweifele hier gerade. Wir hatten zunächst den Auftrag unseres Mandanten den Gegner außergerichltlich anzuschreiben. Hierfür ist die GF angefallen. Der Gegner war in Verzug, also zu seinen Lasten. Der Gegner reagiert nicht, also MB. So, jetzt meine Frage, müssen die RA Gebühren (Geschäftsgebühr) dann nicht auch noch in voller Höhe als Hauptforderung in den MB. Oder muss diese bereits reduziert werden, wegen der Anrechnung. Komme jetzt gerade gar nicht klar. Hatte online den Antrag gemacht, und Hagen hat moniert. Wäre toal nett, wenn ihr mir weiter helfen könntet. Im Klageverfahren wird die Geschäftsgebühr ja auch als Schadensersatzposition geltend gemacht.
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Smilie
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#2

29.07.2009, 12:45

So, jetzt meine Frage, müssen die RA Gebühren (Geschäftsgebühr) dann nicht auch noch in voller Höhe als Hauptforderung in den MB
die kommt als Nebenforderung in den Antrag - allerdings wird das wohl automatisch gemacht, wenn man halt die vorgerichtliche Tätigkeit angibt und auch die Gebühren, die dafür angefallen sind.

Oder muss diese bereits reduziert werden, wegen der Anrechnung
nein, denn die Verfahrensgebühr für das mahnverfahren wird vermindert - die Geschäftsgebühr bleibt in voller Höhe bestehen.
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leni.nina.05
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#3

29.07.2009, 12:48

Vielen lieben Dank für die Antwort. Habe es auch so gemacht. Aber Hagen hat moniert. Habe die 1,3 fache Gebühr genommen. Die sei überhöht. Evt. fehle die Angabe des anrechenbaren Teils. Verstehe das gerad überhaupt nicht. Habe unsere Gebühren auch als Nebenforderung geltend gemacht. Streitwert der gleiche. Darum komme ich nicht weiter. Diese verfluchten Mahnbescheide aber auch. :twisted:
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#4

29.07.2009, 13:01

Habt ihr denn den anrechenbaren Teil (müsste 0,65 der Geschäftsgebühr sein) auch angegeben? Und ist der Gegenstandswert der außergerichtlichen Tätigkeit gleich dem im Mahnverfahren?

Was aber auch sein kann - dass da ein Problem mit der Vorsteuerabzugsberechtigung sein kann - ist der Mdt dazu berechtigt?
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chitta1981
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#5

29.07.2009, 13:14

Hallo,

hab mal schnell ne alte Akte raus gesucht, weil inzwischen machen wir die MBs über das EGVP: Also als wir das noch mit dem Formular gemacht haben, war das noch so.

In der Feld Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit wurde die volle Geschäftsgebühr + Auslagen + Mehrwertsteuer (evtl. Vorsteuerabzug berücksichtigen).

In das Feld Sonstige Nebenforderung Betrag wird dann die anzurechnende Verfahrensgebühr eingetragen, also der Betrag der 0,65 Gebühr. Hier werden keine Auslagen und MwSt hingesetzt, sondern nur die reine Gebühr.

Und in das Feld Sonstige Nebenforderung Bezeichnung muss der Text: Minderungsbetrag 3305 VV RVG stehen.

Ich kann Dir nun leider nicht sagen, wie das zum ausfüllen im Internet aufgebaut ist, aber vielleicht hilft Dir das ja weiter.

Lieber Gruß
leni.nina.05
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#6

29.07.2009, 13:19

Ahh, jetzt kommt so langsam was bei mir an. Super, vielen lieben Dank!!!!!!!!11
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