Mahngebühren in Forderungsanmeldung (InsO)

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ant
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#1

21.07.2009, 10:16

Hallo Leute,

ich sitze grad über einer Forderungsanmeldung. Da unsere Mandantin kein Lohn erhalten hat und die Firma Insolvenz angemeldet hat, hat die Mandantin nun Überziehungsgebühren zahlen müssen.

Kann ich diese Gebühren auch mit in die Forderungsanmeldung mit hineinnehmen?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Ant
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Summerof77
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#2

21.07.2009, 10:29

Wenn Du es nachweisen kannst, würde ich das mit einbringen. ERgibt sich ja ausm Kontoauszug. Bestritten werden kann es zwar, aber versuchen würde ich es auf jeden Fall. Ist ja ein Schaden.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
JonesJess
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#3

21.07.2009, 17:17

Würde ich auch mit hineinnehmen... Wenn der Arbeitgeber zu spät zahlt, ist er auch schadensersatzpflichtig zu machen bezüglich Dispo-Zinsen u.ä.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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