Welchen Hauptsachebetrag für MB?

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HRA86
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#1

21.07.2009, 00:16

Hallo !!!

Ich stehe vor folgendem Problem:

Meine Kollegin hat ein vorgerichtliches Mahnschreiben herausgegeben, bei welchem die Verzugszinsen, welche im MB die Hauptsache sind, falsch ausgerechnet wurden. Das vorgerichtliche Mahnschreiben hatte somit bei der Abrechnung auch schon einen falschen Gegenstandswert.

Nun meine Frage: Nehme ich für den MB den richtig ausgerechneten Zinsbetrag, also die Hauptsache, oder den, der auch im vorgerichtlichen Mahnschreiben angegeben und mit welchem auch abgerechnet wurde? Es ist eine Differenz von ca. 100,00 EUR.

Der Mahnbescheid besteht also aus den Verzugszinsen (Hauptsache) und den anteiligen Kosten für das vorgerichtliche Mahnschreiben.

Freue mich über jede Hilfe.

Vielen Dank!
bianca82
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#2

21.07.2009, 09:24

Also für den MB würde ich schon die richtigen Werte nehmen.

Erfolgte denn auf Euer Mahnschreiben irgendeine Reaktion?

Die 100 EUR Differenz sind das die aus der Abrechnung gegenüber Eurem Mandanten?

Wenn ich Dich richtig verstehe, ist Eure "richtige" Forderung 100 EUR mehr. Also würde ich den MB auch so machen und sehen was passiert.
Suse
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#3

21.07.2009, 09:40

Ich würde auch auf jeden FAll im Mahnbescheid den richtigen Betrag eintragen. Im Falle eines Widerspruchs könnt ihr eure Forderung ja ansonsten nicht begründen.
LG, Ela
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