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Verjährung der Zinsen aus einem MB

Verfasst: 16.07.2009, 08:58
von steffi_sugar
Einen schönen guten Morgen, ihr fleißigen Bienchen.

Hier mein Problem:

Habe einen MB vorliegen, desses Hauptforderung verjährt ist. Es wurde beantragt, die HF ab Zustellung des MB zu versinsen. Die Zinsen verjähren ja separat. Wie muss ich jetzt vorgehen? Die Zinsen aus 2005 sind bereits ebenfalls verjährt, die aus 2006 ff noch nicht. Ab wann fallen denn keine Zinsen mehr an? Ab dem Zeitpunkt, an dem die HF verjährt ist? Das kann doch nicht ewig so weiter gehen oder? Können wiederum Zinsen aus den Zinsen entstehen?

Danke im Voraus und einen schönen sonnigen Donnerstag, den wir mal wieder alle (außer die glücklichen Urlauber) im Büro verbringen dürfen.

LG Steffi

Verfasst: 16.07.2009, 09:07
von charly03
Aber :nachdenk wenn die HF verjährt ist, kann ich doch nicht noch die Zinsen verlangen oder??

Verfasst: 16.07.2009, 11:07
von Tigerle
ich versteh das im Moment auch nicht richtig. Also nochmals langsam zum mitschreiben.

Ihr habt eine Titel dieser Titel ist inzwischen verjährt ?

Dann sind doch die Zinsen, die in diesem Titel festgesetzt sind auch verjährt, oder ?

Ich sehe es wie Charly03, wie willst Du ZInsen aus einem Betrag verlangen, der verjährt ist. Das versteh ich nicht, oder hab ich was falsch verstanden.

Verfasst: 16.07.2009, 11:11
von lipschitz
@Steffi: Glaube auch, dass Du Dich hier vielleicht vertan hast. Die titulierte Hauptforderung verjährt ja regelmäßig erst nach dreißig Jahren. Ich kann mir eigentlich keinen Fall vorstellen, wo die Hauptforderung verjährt ist, aber noch Zinsen geltend gemacht werden können.

Grüße