ich bin ganz neu hier, gerade angemeldet.
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Also: Wir haben hier einen Vollstreckungsbescheid. Die Gegenseite hat Einspruch eingelegt und einstweilige Einstellung der ZV beantragt. Wir sind dagegen vorgegangen.
Heute kommt ein Fax vom Gericht, dass die ZV bis zur Entscheidung über den Einspruch "eistweilen gegen Sicherheitsleistung der Beklagten" eingestellt wird.
Das verstehe ich so, dass wir vollstrecken dürfen, bis die Gegenseite das Geld hinterlegt oder so. (Das werden sie kaum machen....die haben ja nix...)
Wir brauchen aber eine Klausel. Also müssen wir die Vollstreckungsbescheide zum Mahngericht zurücksenden, und eine Klauselerteilung beantragen. Und erst wenn die Klausel erteilt wurde, dürfen wir vollstrecken.
Sehe ich es richtig?
Ich danke euch für die Antworten.
Mit lieben Grüßen
Katha