MB erlassen, aber keine Zustellung

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BeaBunny
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#1

05.07.2009, 13:42

Hallöchen Ihr Lieben...ich habe da ein Problem...und das jetzt schon in drei Akten!

MB wurde erlassen, aber konnte leider nicht zugestellt werden...EMA`s haben auch nichts gebracht und Mandantschaft weiß auch nichts über eine neue Anschrift des/Schulnder/s.

Was soll ich denn jetzt der Mandantschaft wegen der weiteren Vorgehensweise schreiben??? Ich weiß nicht wirklich was ich da mitteilen soll...die wissen ja schon, dass Zustellung nicht erfolgen konnte. Verflixt!

Danke im Voraus!
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NORTHERN DINO
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#2

05.07.2009, 13:52

Am Besten die Wahrheit. Auch der RA kann sich keine zustellungsfähige Anschrift aus den Rippen schneiden. Sind sämtliche Erkundigungsmöglichkeiten erschöpft, kann der Mandant entscheiden, ob der z.B. eine (kostenträchtige) Detektei zur Ermittlung der Anschrift beauftragen will. Der Erfolg steht auch da in den Sternen. Tatsache ist, dass es ohne Zustellung keinen Titel geben wird und eine öffentliche Zustellung nicht möglich ist (§ 688 II 2. Alternative ZPO). Was soll man da an den Fakten vorbeireden?

Möglichkeit: Rücknahme des Mahnantrags, die Kosten sind dabei verloren (!) und stattdessen eine ordentliche Klage einreichen. Diese kann öffentlich zugestellt werden und man kommt zumindest zu einem Titel.
~ Grüßle ~
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#3

05.07.2009, 16:21

Evtl. könnte eine Anschriftenprüfunngskarte von der Post helfen. Oft ist es ja doch so, dass man einen Nachsendeauftrag bei der Post hat. Wir haben hierüber schon manches Mal die neue Adresse erhalten. Einen Versuch wäre es schon wert.
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#4

05.07.2009, 17:36

Ich gehe mal davon aus, dass die Postanfrage schon gemacht wurde. Diese und die EMA-Anfrage werden meist zuerst in Anspruch genommen. Fallen beide negativ aus, wird es schon schwieriger... :roll:
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Aluna

#5

05.07.2009, 20:03

Also ich hatte neulich auch ein ähnliches Problem. Schuldner war nicht aufzufinden. Bin dann auf diese Seite gestoßen http://www.supercheck.de/ und es hat funktioniert. Wir haben über diese Seite die korrekte Anschrift erhalten.

Wie gut es funktioniert, kann ich nicht genau sagen, ich hatte nur diesen einen Fall, aber da hat es mir sehr gut geholfen.

Viel Glück
BeaBunny
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#6

05.07.2009, 23:50

Ich danke für die Antworten!!!!!!!!!

Ähm...Supercheck ist leider auch nicht soooo gut - wie man denkt - zumindest kenne ich es noch aus der alten Kanzlei, dass es nicht immer zum Ergebnis führt.

Nachti
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jojo
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#7

06.07.2009, 08:28

Eine qualifizierte EMA ?
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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