Antragsteller Mahnbescheid

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romex
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#11

03.07.2009, 13:00

Na man kann doch so eine Abtretung schon im Februar verfasst haben, und nur vergessen haben, die der Verwaltung zu geben, oder??? :wink:
Liebe Grüße,
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Zauberdrops
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#12

03.07.2009, 15:45

Seh ich auch so. Es gibt ja immer noch die Vollstreckungsgegenklage und die Möglichkeit, einen Titel für unwirksam erklären zu lassen, weil die Verfahrensvoraussetzungen nicht eingehalten worden sind - was hier der Fall sein dürfte.

Ich würde auf Nummer Sicher gehen wollen. Und ich denke, wenn ihr dem Vermieter und dem Verwalter die Folgen erklärt, werden die sich mit einer kleinen Schummelei beim Datum auf einer Vollmacht durchaus bereit erklären. Von einer Abtretung der Forderung würde ich eher abraten - das könnte später Ärger geben.

Wichtig ist aber, dass die Vollmacht auch die Erteilung von Untervollmachten einbezieht, sonst hätte der Verwalter euch nicht beauftragen können.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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